Die Registereintragung in den USA
ID: 1363081
Eine Information der U.S. CET Corporation

(firmenpresse) - Das US-amerikanische Zivilrecht wirft im Hinblick auf etwaige Registereintragungen ähnliche Probleme auf wie das englische Recht. Auch die USA kennen kein Handelsregister im deutschen Sinne, doch gibt es für Personen, Handels und Kapitalgesellschaften gewisse Registrierungsvorschriften, die zumindest einige Auskünfte über das Bestehen eines Unternehmens und über den Unternehmenszweck geben können.
Ferner gibt es in den USA keinen handelsrechtlichen Begriff des "Kaufmanns", somit kennt mein auch kein Sonderrecht der Kaufleute. Nur in wenigen US-Bundesstaaten ist die Registrierung eines Namens, unter dem das Unternehmen tätig ist, erforderlich. Personengesellschaften (partnerships) basieren auf den Grundsätzen der agency (Stellvertretung) - die Partner vertreten sich gegenseitig und haben untereinander Sorgfaltspflichten zu beachten. Der in mehr als 40 US-Bundesstaaten angenommene Uniform Partnership Act stellt keinerlei Anforderungen an die Gründung einer Personengesellschaft. So stellt sich bei dieser Unternehmensform auch nicht die Frage einer Registrierung, da dies keine Entstehungsvoraussetzung für die Gründung einer Personengesellschaft ist.
Bei der Limited Partnership (in etwa vergleichbar mit der deutschen KG) ist es anders. Zur Gründung einer solchen Gesellschaft ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages und dessen Registrierung in einem öffentlichen Register erforderlich (wird in den meisten US-Bundesstaaten beim sog. county clerk geführt,vgl. z.B. für New York das NY Partnership Law §91).
Bei Kapitalgesellschaften (corporations) hat jeder US-Bundesstaat sein eigenes Business Corporations Law (siehe z.B.Statuten of Florida). Die Gründung einer Corporation setzt die Unterzeichnung der Urkunde bei der Registrierungsbehörde (Secretary of State) voraus. Sie enthält Angaben über die Gesellschaft und den Zweck der Gesellschaft, die/den Namen der Aufsichtsratsvorsitzenden (Directors), der Officer (President/Secretary/Treasury) sowie in einigen Bundesstaaten auch über ein Mindestkapital (z.B. 1000 USD). Die Urkunde wird je nach Staat unterschiedlich bezeichnet als "articles of association" oder "certificate of incorporation" oder als charter (vgl. Samson/Himmelstjena, Überblick über die Gesellschaftsformen der Vereinigten Staaten von Amerika). Die Gründungsurkunde muss durch einen notary public (Notar) beglaubigt sein, wobei sich diese Beglaubigung lediglich auf die Unterschrift bezieht.
Mehr Informationen unter www.uscet.com (http://uscet.com)Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengruendung USA sowie den Aufbau einer Geschaeftsrepraesentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.
Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepraesentanz in den USA ermoeglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu muessen.
Bildrechte: MYUSCORP
U.S. CET Corporation
Leonhard Becker
PO Box 8865
34112 Naples, Florida
info(at)uscet.com
+1(800) 881-5739
http://uscet.com
Datum: 31.05.2016 - 23:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1363081
Anzahl Zeichen: 2603
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Leonhard Becker
Stadt:
Naples, Florida
Telefon: +1(800) 881-5739
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 972 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Registereintragung in den USA"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
U.S. CET Corporation (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Es ist wieder soweit, in wenigen Tagen ist Weihnachten und auch das neue Jahr 2019 klopft schon an die Türe. Das gesamte Team der U.S. CET Corporation / MYUSCORP wüscht all seinen Kunden und Lesern von Herzen ein gesegnetes, wundervolles Weihnachstsfest und besinnliche harmonische Feiertage.
U.S. CET Corporation wünscht - MERRY CHRISTMAS and HAPPY NEW YEAR 2018! ...
Es ist wieder soweit, nur noch wenige Tage bis Heiligabend und bis zum Jahreswechsel. Zeit uns mit einem großes "Dankeschön" aus 2017 zu verabschieden. Die U.S. CET Corporation wünscht Ihnen lieber Kunde bzw. Leser und allen Menschen, die Ihnen wichtig sind, ein schönes und friedlic
U.S. CET Corporation informiert - Firmengründung USA ...
Der US-Bundesstaat Florida wird nicht nur wegen der Sonne von vielen Unternehmen geschätzt, sondern eignet sich hervorragend, um ein Sprungbrett in die USA aufzubauen. Auch sind die jährlichen Handelsregistergebühren im Vergleich zu anderen Bundesstaaten relativ günstig, darüberhinaus ist der B
Weitere Mitteilungen von U.S. CET Corporation
U.S. CET Corporation informiert zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA ...
Eine U.S. amerikanische Kapitalgesellschaft "Corporation" ist selbständiges Steuersubjekt und unterliegt daher der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Einkünfte einer U.S. Corporation werden daher unabhängig vom Status der Gesellschafter direkt besteuert. Im Gegensatz zum Steuerrec
Preisverleihung: Der Innovationspreis der Deutschen Luftfahrt 2016 kürt die Sieger (FOTO) ...
BELARIC/Wingly, die Deutsche Lufthansa AG, die eWings.com GmbH und Airbus Operation überzeugten die Jury mit herausragenden Innovations-Konzepten. Pressemitteilung zum Download: www.p3-group.com/Pressemitteilung-IDL2016-Preisverleihung Bildmaterial zum Download: www.p3-group.com/Bildmateri
Börsen-Zeitung: Für jeden etwas, Kommentar zu VW von Peter Olsen ...
Zunächst einmal bleibt eines festzuhalten: Der Wolfsburger VW-Konzern macht wieder Gewinn. Selbst die chronisch ertragsschwache Kernmarke Volkswagen Pkw kann für das erste Quartal einen wenn auch kümmerlichen operativen Ertrag von 0,3 Prozent des Umsatzes vorweisen. Und der Ausblick für das
Fuhrparkradio: Über UVV, Leasing oder Car Policy ...
Ein Muss für Fuhrparkverantwortliche: Der Newsservice von Fuhrparkradio. Über 10.000 Besucher hören monatlich den kostenlosen Newsservice von Fuhrparkradio. Für ein Special-Interest-Programm ist das eine hervorragende Bilanz. Mit dem Audiokanal im Internet sollen relevante Themen rund um das Fu




