EU nimmt Regulierung Freier Berufe ins Visier

EU nimmt Regulierung Freier Berufe ins Visier

ID: 1363468
(ots) - 11. Europatag von Bundeszahnärztekammer und
Bundesverband der Freien Berufe e. V. diskutierte die Risiken für die
Freien (Heil-)Berufe auf europäischer Ebene

Die Europäische Kommission möchte das Wirtschaftswachstum in der
EU ankurbeln, um den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise entgegen
zu wirken. Deshalb prüft sie u. a. die Notwendigkeit
berufsrechtlicher Vorgaben für Freie Berufe, um "ökonomische
Barrieren" abzubauen. Was dies konkret für die Freien (Heil-)Berufe
bedeutet, wenn die Vorgaben zu Berufszugang und Berufsausübung
aufgeweicht werden, diskutierten heute Experten auf dem 11.
Europatag, der gemeinsam von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und dem
Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) in Berlin durchgeführt
wurde. Der Europatag analysierte die aktuelle Binnenmarktstrategie
der Europäischen Kommission mit Blick auf spezielle Berufsgruppen,
aber auch die Konsequenzen für Patienten und Verbraucher. Vertreter
der Europäischen Institutionen, des Deutschen Bundestags, der
Bundesregierung, der Wissenschaft und betroffener Berufsverbände
erörterten die Zukunft der Freien Berufe.

Ziel der Binnenmarktstrategie ist die Vertiefung des gemeinsamen
Binnenmarkts und der Abbau "ungerechtfertigter Regulierung", zu der
aus Sicht der Europäischen Kommission auch zahlreiche
berufsrechtliche Regelungen Freier Berufe gehören. Auf dem Prüfstand
stehen dabei vor allem die Bestimmungen zur Fremdkapitalbeteiligung,
der interprofessionellen Zusammenarbeit, zu Rechtsformerfordernissen
sowie zu Fragen von Gebührenordnungen in Form von Mindestgebühren,
wie etwa GOÄ und GOZ.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel kritisierte die rein ökonomisierte
Betrachtung berufsrechtlicher Regulierungen: "Die Vorgaben zu
Berufszugang und Berufsausübung haben viel wesentlicher den Schutz
von Patienten oder Verbrauchern im Visier. Nur wer eine sehr


spezifische Ausbildung, sprich Qualifikation nachweisen kann, darf
z.B. Patienten behandeln. Natürlich ist dies eine Hürde, aber eine
sehr wohlüberlegte, die auch die Qualität freiberuflicher Leistungen
sichert", so Engel.

Hintergrund

Die Weiterentwicklung und Vertiefung des europäischen
Binnenmarktes ist angesichts der anhaltenden Schulden- und
Wirtschaftskrise in vielen EU-Mitgliedstaaten einer der politischen
Schwerpunkte der amtierenden Kommission. Zu diesem Zweck will sie im
Zuge der Binnenmarkstrategie in den kommenden Monaten 22 Initiativen
auf den Weg bringen, um das Wirtschaftswachstum in der EU zu
stimulieren. Zu den angekündigten Maßnahmen gehören neben dem Abbau
berufsrechtlicher Regulierung unter anderem auch eine verstärkte
Normierung von Dienstleistungen oder ein verbessertes Vergaberecht.

Bei einem regulierten Beruf wird durch Rechts- und
Verwaltungsvorschriften festgelegt, dass die Berufsausübung nur
erfolgen darf, wenn der Nachweis über eine bestimmte Qualifikation
erbracht wurde.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de

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Datum: 01.06.2016 - 13:02 Uhr
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