Noch 8 Tage bis zur Fußball-EM 2016 - So wird die EM ein Fest ohne Nachspiel
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Startlöchern für vier Wochen Dauerparty. Auf kein Ereignis freuen
sich die Deutschen in diesem Jahr wohl so sehr, wie auf die
Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Dann hängen die Fans
Fahnen auf, dekorieren ihre Autos und treffen sich mit Freunden
daheim oder beim Public Viewing, um gemeinsam die Deutsche Elf
anzufeuern. Siegt das deutsche Team, kennt die Freude keine Grenzen:
Das Public Viewing wird zur Festmeile, aus dem kleinen privaten
Treffen wird eine richtige Jubelfeier und der Autokorso dauert bis in
die Nacht an. Aber was gibt es rechtlich zu beachten, bevor man den
Fernseher auf die Terrasse stellt und zusammen mit Freunden,
Bekannten und deren Bekannten ein rauschendes Fußballfest feiert?
Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei der
Rechtsschutzversicherung ADVOCARD, gibt Tipps, in welchen Situationen
EM-Fans ein Eigentor riskieren und wann sie sich ihrer Feierlaune
bedenkenlos hingeben können:
1. Was man beim Private Viewing im eigenen Garten beachten sollte.
Gegen eine kleine EM-Feier mit Freunden ist nichts einzuwenden.
Allerdings regelt die deutsche Lärmschutzverordnung ganz genau, wie
lange die Party dauern darf. Im eigenen Garten ist, wie immer, um 22
Uhr Schluss. Freudenschreie und spontane Jubelfeiern sind ab dann nur
noch in Flüsterlautstärke erlaubt.
2. Nur Silvester darf geknallt werden.
So groß die Freude über den Ausgang des Spiels auch ist, Sie
sollten keinesfalls Ihren Silvestervorrat plündern und ein Feuerwerk
entzünden. Das ist Privatpersonen nämlich ausschließlich zum
Jahreswechsel erlaubt. Wer dennoch Böller und Raketen abschießt,
verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und muss mit einer empfindlichen
Geldstrafe rechnen.
3. Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Oder Urlaub nehmen.
Eine vorsätzliche Krankschreibung wegen einer durchzechten Nacht
oder eines anstehenden Spiels ist ein absolutes No-Go. Wer sich
krankschreiben lässt, ohne wirklich krank zu sein, verstößt gegen den
Arbeitsvertrag. Dies kann, wenn man erwischt wird, zu einer Abmahnung
oder im schlimmsten Fall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.
4. Bekennen Sie gerne Farbe mit Autofähnchen, Spiegelüberziehern &
Co. - aber Sicherheit geht vor!
Wenn Sie zur EM Ihr Auto mit Accessoires in Schwarz-Rot-Gold
schmücken möchten, ist das in Ordnung. Dennoch darf nichts die
Sicherheit der Insassen oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Sie müssen sich also immer versichern, dass Ihre Sicht nicht
beeinträchtigt wird und Accessoires ordentlich befestigt sind.
5. Feiern am Arbeitsplatz - nur wenn der Chef mitzieht.
Sofern der Chef erlaubt, die Spiele während der Arbeit im
Fernsehen zu sehen, im Internet live zu streamen oder im Radio zu
hören, ist es in Ordnung. Andernfalls sollten Arbeitnehmer auf eine
Live-Verfolgung des Spiels verzichten, da sonst eine Abmahnung droht.
6. Die Teilnahme am Autokorso ist streng genommen verboten.
Aber...
Autokorsos werden von der Polizei oftmals zwar geduldet, dennoch
sind sie streng genommen nach der Straßenverkehrsordnung nicht
erlaubt. Autofahrer sollten sich während der Fahrt also nicht zu weit
aus dem Fenster lehnen und besser angeschnallt bleiben. Die rote
Karte droht demjenigen, der sich alkoholisiert ans Steuer setzt - ein
No-Go auch beim Autokorso.
7. Mit Freunden wetten - Wettschulden sind Ehrenschulden.
Sie haben den Ausgang des Spiels falsch getippt und schulden Ihrem
Freund nun den Einsatz. Rein rechtlich sind Sie zwar nicht dazu
verpflichtet, den Einsatz zu begleichen, und können auch nicht
verklagt werden. Um aber nicht als Spielverderber dazustehen, sollten
Sie die Wette sportlich sehen und Ihre Schuld annehmen.
8. Kein Spielfeld für den Nachwuchs.
Der späte Anstoß vieler Spiele rechtfertigt keinen Kneipenbesuch
von Jugendlichen unter 16 Jahren nach 23 Uhr. Zigaretten und
alkoholische Getränke sind für sie ohnehin tabu.
9. Fahnen am Haus anbringen - nur mit Erlaubnis des Vermieters.
Wollen Sie an der Hauswand eine Fahne anbringen, dann müssen Sie
Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Sobald Sie Veränderungen am
Mauerwerk, wie zum Beispiel durch Halterungen, planen, ist ein
Einverständnis nötig. Rückstandslos zu entfernende Girlanden oder
Dekoration können Sie ohne Nachfrage befestigen.
10. Zwei Ausnahmen, die ein Fußballtrikot am Arbeitsplatz
verbieten.
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das Ihnen die individuelle
Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes und Ihrer Kleidung verbietet. Ist in
Ihrem Arbeitsvertrag jedoch Berufs- oder Schutzkleidung
vorgeschrieben, sollten Sie lieber nicht im Trikot Ihrer
Lieblingsmannschaft erscheinen.
Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das
Thema Streit finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD unter:
www.advocard.de/streitlotse
ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG
Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg
gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das
Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von
rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die
Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört
ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner
der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe.
Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5
Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte
Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere
Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im
Internet.
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Datum: 02.06.2016 - 11:22 Uhr
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