Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab 29.12.2009 gültig!

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab 29.12.2009 gültig!

ID: 136525

Im Jahr 2010 wird die Maschinensicherheit neu definiert. Ab dem 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Ihr zuverlässiger Partner für Maschinen-Kennzeichnung zeigen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen bei der Kennzeichnung Ihrer Maschinen auf.




(firmenpresse) - Im Jahr 2010 wird die Maschinensicherheit neu definiert. Ab dem 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Ihr zuverlässiger Partner für Maschinen-Kennzeichnung zeigen wir Ihnen nachfolgend die wesentlichen Änderungen bei der Kennzeichnung Ihrer Maschinen auf.

Ab dem 29.12.2009 müssen folgenden Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
• Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
• Bezeichnung der Maschine
• CE-Kennzeichnung
• Baureihen- oder Typenbezeichnung, ggf. Seriennummer
• Baujahr, d.h. das Jahr in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde

Weitere Informationen zur Maschinenrichtlinie erhalten Sie hier! In unserem Online-Shop www.hein.eu erhalten Sie alle Kennzeichnungen, um Ihre Maschinen sicherer zu machen!

Parallel zur Einführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird die EN 954 von der EN ISO 13849 abgelöst. Die EN ISO 13849 ist als harmonisierte Norm unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet. In der EN ISO 13849 sind nun auch Anforderungen für programmierbare, elektronische Systeme definiert. Der Software-Assistent SISTEMA hilft Ihnen bei der sicherheitstechnischen Bewertung nach EN ISO 13849. SISTEMA wird Ihnen von der BGIA unter http://www.dguv.de/bgia/de/pra/softwa/sistema/index.jsp kostenlos zum Download angeboten!


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Datum: 16.11.2009 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 136525
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Ansprechpartner: Isabell Siebenlist
Stadt:

Sinsheim


Telefon: 07261 - 952 777

Kategorie:

Maschinenbau


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.11.2009

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