Frist läuft ab: Immer mehr ziehen den Widerrufsjoker
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bei Banken widerrufen und sich so Tausende Euro zurückholen. Die
nahende Deadline für Alt-Verträge macht sich beim gemeinnützigen
Online-Verbraucherportal Finanztip bemerkbar - die Seite verzeichnete
allein in der letzten Maiwoche mehr als 55.000 Seitenaufrufe zu dem
Thema. Für den Endspurt stellt das Portal nun auch ein Musterformular
zur Verfügung.
Rund 80 Prozent der Baufinanzierungen ab dem 1. November 2002
enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Verbraucher mit einem
solchen Fehler im Vertrag können widerrufen und die Rückabwicklung
des Vertrages verlangen. Dadurch können sie die Restschuld ihres
Kredits in der Regel um 10 bis 20 Prozent reduzieren. Zusätzlich
profitieren sie von den mittlerweile viel niedrigeren Zinsen. Wer
eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann diese
zurückverlangen, auch wenn der Kreditvertrag längst beendet ist.
Finanztip berichtet von Fällen, in denen Banken 20.000 Euro
zurückzahlen mussten.
Seitenaufrufe haben sich nahezu verdreifacht
"Viele ergreifen nun die Chance und widerrufen ihren Baukredit.
Das sehen wir an den Zugriffen auf unserer Seite sehr deutlich", sagt
Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit Anfang des
Jahres haben sich die Seitenaufrufe zum Thema nahezu verdreifacht.
Insgesamt informierten sich bislang mehr als 500.000 Nutzer auf den
Seiten von Finanztip zum Widerrufsjoker.
Widerruf per Einschreiben
Doch schnelles Handeln ist gefragt, denn der Widerruf von
Verträgen zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 muss
bis zum 21. Juni um 23.59 Uhr und 59 Sekunden bei der Bank eingehen -
am besten per Einwurf-Einschreiben. "Wer noch im letzten Moment
widerrufen möchte, kann auch ein Fax senden, sollte dann allerdings
das Originalschreiben und die Sendebestätigung mit der Post per
Einwurf-Einschreiben direkt hinterher senden", rät Expertin Schön. Es
kann jedoch sein, dass die Fax-Leitungen einzelner Banken überlastet
sind. Verbraucher sollten deshalb nicht bis zur letzten Sekunde
warten.
Den Anwalt zur Hilfe nehmen
Am einfachsten geht der Widerruf mit Hilfe eines spezialisierten
Anwaltes. An die Kanzlei sollte man sich spätestens bis zum 19. Juni
wenden. Die Anwälte benötigen eine handschriftliche Vollmacht. Liegt
diese nicht vor, kann die Bank den Widerruf aus formellen Gründen
zurückweisen. "Einige Kanzleien stoßen derzeit bereits an
Kapazitätsgrenzen. Wir haben deshalb eine Liste mit spezialisierten
Anwälten recherchiert, wo vermerkt ist, bis wann diese noch Mandate
bei Alt-Fällen übernehmen", sagt Britta Schön.
Ratgeber Widerrufsjoker mit Musterbrief: http://ots.de/1Vzhm
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Datum: 06.06.2016 - 14:25 Uhr
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