Zum Leben zu wenig – zum Sterben zuviel
Was wenn Selbstständige, Freiberufler und Ich-AGs, aus welchem Grund auch immer, in Hartz
IV rutschen? Wer kommt für die privaten Versicherungen auf?
Durch mehrere Zahlungsausfälle musste Frau Springer Hartz IV beantragen und kann nun
Ihre private Krankenkasse nicht mehr bezahlen.
Bei Beantragung von Alg II war bisher die Rückkehr zur Pflichtversicherung einer
Gesetzlichen Krankenkasse über § 5 Abs. 2a SGB V möglich. Aber nach § 5 Abs. 5a SGB
V - ist seit 01.01.2009 nach Absatz 1 Nr. 2a nicht mehr versicherungspflichtig, wer
unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war. Um die
Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag für Einzelpersonen
den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV von derzeit rund 500,- Euro nicht
überschreiten. Ist ein Versicherter dennoch wegen seines geringen Einkommens finanziell
überfordert, sind die Beiträge auf die Hälfte zu reduzieren. Würde die Bezahlung des
Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII auslösen, sollen Zuschuss-
Regelungen in beiden Gesetzen (§ 26 SGB II / § 32 SGB XII) sicherstellen, dass die
Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.
Frau Springer hat nun also die Möglichkeit, in den Basistarif bei der privaten
Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Aber was genau bedeutet „finanziell
überfordert“? Frau Springer erhält nur einen Zuschuss von 124,- Euro für die private
Krankenversicherung. Selbst wenn sie lediglich einen Beitrag von 250,- Euro zu zahlen
hat, bleiben 126,- Euro bei ihr hängen. Über die Bedürftigkeit muss die private
Krankenkasse auf jeden Fall informiert werden. Bei den meisten PKV’s reicht es, wenn
eine vom Sozialamt ausgestellte Bescheinigung mit dem Nachweis der Höhe des
Zuschusses und des Datums vorgelegt wird.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung, ist zu befürchten, dass für Personen, die Hartz IV
empfangen und privat versichert sind, eine Insolvenz nur schwer abzuwenden ist. Sie
werden nicht mehr in der Lage sein, den Beitrag zu bezahlen.
Um vom diesen Personenkreis die Insolvenz abzuhalten muss durch die Gesetzgebung
eine Änderung erfolgen. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Hartz IV-Empfänger
wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann. Denn bei einer
gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag voll übernommen.
Mittlerweile haben betroffene Hartz IV Kunden Klage eingereicht und gewonnen. Das
Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit der Entscheidungen Az.: L 2 SO 2529/09
Er-B und L 7 SO 2453/09 Er-B den Klägern zugestimmt. Voraussetzung hierfür ist
allerdings, dass der Versicherte den preisgünstigsten Tarif seines Versicherers gewählt
hat.
Sollten Sie ähnliche Probleme mit der Hartz IV Stelle haben, so helfen wir Ihnen gerne
weiter!
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Verein für Existenzsicherung vertritt Interessen Finanzierungsgeschädigter gegen
Banken, Kreditinstitute, Versicherungen und Finanzdienstleister nachhaltig. Er berät, hilft und
schützt vor Finanzierungsfallen.
Der Verein für Existenzsicherung e.V. wurde 1986 von dem Gründer Johann Tillich ins Leben
gerufen. Er weiß genau wovon er redet und fühlt mit jedem neuen Geschädigten mit. Im Jahre
1986 stand er selbst fast vor dem Aus und hat sich nur mit viel Mühe, Hartnäckigkeit und
harter Arbeit aus der fatalen Situation retten können.
Als "staatlich geprüfter Anlage-und Vermögensberater" sowie "Finanztechnischer Gutachter"
steht er seinen Vereinsmitgliedern bereits präventiv bei sämtlichen Geldgeschäften zur Seite.
Neben der Durchführung von privaten Verbraucherinsolvenzverfahren und den
wirtschaftlichen Verhandlungen mit Gläubigern prüft der VfE e. V. auch Angebote von
Kapitalanlagefirmen, Versicherungen, Bausparkassen und Banken.
Johann Tillich selbst fasst die Arbeit des „VfE e.v.“ so zusammen: "Wer Mitglied im Verein für
Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat.
Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer
Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare
Lösung."
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E-Mail: presse(at)vfe.de
Datum: 16.11.2009 - 23:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 136654
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anita Port
Stadt:
Karlsfeld
Telefon: 08131/932 98
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.11.2009
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