Flutkatastrophe: Steuererleichterungen für Geschädigte
Unwetter und Starkregen in mehreren Bundesländern und einigen Regionen Bayerns verursachten in den vergangenen Wochen immense Schäden. Ersetzen lassen sich für die Geschädigten viele persönliche Dinge nicht, zumindest aber können sie Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.
Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft
Die Wetterkapriolen verursachten auch Schäden an Forstwegen und Wäldern, die umgehend der Finanzverwaltung gemeldet werden müssen. „Wollen Land- und Forstwirte den ermäßigten Steuersatz für ihre außerordentliche Holznutzung beantragen, ist Eile geboten“, sagt Erich Drescher, Steuerberater bei Ecovis in Bayreuth.
Für alle Fälle gilt: Der persönliche Berater kennt die richtigen Wege zur schnellen Hilfe und gibt die für den Einzelfall passenden Hinweise, damit Geschädigte ihre Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können.
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Datum: 17.06.2016 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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