Neue Westfälische (Bielefeld): Karlsruhe billigt EZB-Politik
Gütesiegel statt Sargnagel
Hannes Koch, Berlin
ID: 1371586
Option hat sich das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das oberste
deutsche Gericht winkte das Anleihekaufprogramm der Europäischen
Zentralbank (EZB) durch - mit gewissen Einschränkungen. Insgesamt
stehe das Programm nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, lautet das
Karlsruher Urteil. Europa kann aufatmen. Die Kläger hatten
argumentiert, mit der Ankündigung von 2012, die Eurokrise notfalls
durch den Kauf von Staatsanleihen einzudämmen, habe EZB-Präsident
Mario Draghi seine Kompetenzen überschritten und die Rechte des
Bundestages verletzt. Die Zurückweisung dieser Position beinhaltet
jedoch auch eine politische Entscheidung. Sicher überlegten die
Richter: Was passiert praktisch, wenn wir gegen die EZB urteilen? Gut
möglich, dass das zu einem großen Durcheinander geführt hätte. Dann
stünde das Bundesverfassungsgericht gegen den Europäischen
Gerichtshof, der der Zentralbank Rückendeckung gegeben hatte.
Gemeinsame Politik in Europa wäre noch schwieriger. Auch eine neue
Wirtschaftskrise hätte das Ergebnis sein können. Die Jagd der
Finanzinvestoren auf schwache Regierungen in Euroland begänne erneut.
Wahrscheinliche Folgen: höhere Zinsen für Staatsanleihen, steigende
Staatsverschuldung, neue Rettungsprogramme und explodierende Kosten
auch für Deutschland. Gut, dass das Verfassungsgericht beigedreht
ist. Es hat der EZB keinen Sargnagel verpasst, sondern ein Gütesiegel
verliehen. Und es hat insgesamt für Europa geurteilt.
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Datum: 21.06.2016 - 19:02 Uhr
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