Nordcapital MS Voge Master: Verjährung der Schadensersatzansprüche
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Nordcapital MS Voge Master: Verjährung der Schadensersatzansprüche

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Seit Juli 2006 konnten sich Anleger an dem inzwischen insolventen Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master beteiligen. Möglichen Schadensersatzansprüchen droht die Verjährung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Februar wurde das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Nordcapital (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html) MS Voge Master am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 37/16). Durch die Insolvenz drohen den Anlegern, die sich mit einem Mindestbetrag von 15.000 Euro beteiligen konnten, hohe Verluste bis hin zum Totalverlust der Einlage.
Gerade bei Schiffsfonds bestehen für die Anleger häufig gute Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Da die Anleger sich seit Juli 2006 an dem Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master beteiligen konnten, droht allerdings schon bald die taggenaue zehnjährige Verjährung der Forderungen. Anleger sollten daher rechtzeitig handeln, wenn sie noch Forderungen geltend machen wollen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.
Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein, die gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig vorgekommen ist. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Geldanlagen beworben. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, wie die zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren belegen. Anleger haben dabei hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage erlitten. Obwohl sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken hätten aufgeklärt werden müssen, wurden die Risiken häufig verschwiegen oder bagatellisiert. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds in vielen Fällen als sichere Kapitalanlage vermittelt. Aus solch einer fehlerhaften Anlageberatung können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre teilweise hohen Rückvergütungen offenlegen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
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Datum: 22.06.2016 - 10:50 Uhr
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