Darlehen können auch nach dem 21. Juni noch widerrufen werden

Darlehen können auch nach dem 21. Juni noch widerrufen werden

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Darlehen können auch nach dem 21. Juni noch widerrufen werden




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Nach wie vor können zahlreiche Immobiliendarlehen widerrufen werden. Vom Ende der Widerrufsfrist sind nur Darlehen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, betroffen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 21. Juni 2016 endete die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Das bedeutet, dass Immobilienfinanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, weiterhin widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen lassen sich auch in jüngeren Darlehensverträgen finden. Dann besteht für die Verbraucher nach wie vor die Möglichkeit, von den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren und günstig umzuschulden. Die Bauzinsen sind auch seit Mitte 2010 noch einmal kräftig gesunken, so dass auch bei diesen Krediten eine nennenswerte Entlastung von den Bauzinsen möglich ist.

Wurden diese Darlehen bereits vorzeitig unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst, kann durch den erfolgreichen Widerruf auch die Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken zurückverlangt werden.

Wie auch bei den Altverträgen ist die Voraussetzung für den Widerruf, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Darlehensvertrag kann auch heute noch widerrufen werden. Für diese Verträge gilt nach wie vor das "ewige" Widerrufsrecht. Mit Argumenten wie treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts sind die Banken vor diversen Gerichten schon vielfach gescheitert. Denn die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig. Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, lässt sich der Darlehensvertrag in der Regel widerrufen. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen.



Verbraucher, die den Widerruf ihrer zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen fristgerecht erklärt haben, können nicht automatisch davon ausgehen, dass die Bank den Widerruf auch akzeptieren wird. Dann besteht die Möglichkeit, sich außergerichtlich mit der Bank zu einigen oder das Widerrufsrecht auch gerichtlich durchzusetzen.

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Datum: 24.06.2016 - 10:50 Uhr
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