Bundesteilhabegesetz: Paritätischer fordert deutliche Nachbesserungen durch den Bundestag
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Paritätische Wohlfahrtsverband den heute vom Kabinett verabschiedeten
Regierungsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG). Trotz
tatsächlicher Verbesserungen gegenüber den Vorläuferentwürfen seien
wesentliche Schwachstellen noch immer nicht ausgeräumt. Der Verband
warnt vor einem "Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention"
und fordert den Bundestag zu deutlichen Korrekturen auf.
"Von den geplanten Verbesserungen profitieren längst nicht alle
Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Gerade für Menschen mit
besonders hohem Unterstützungsbedarf drohen sogar echte
Verschlechterungen. Wer noch erwerbstätig sein kann, wird gefördert,
viele andere drohen künftig von Teilhabeleistungen ausgeschlossen und
in die Pflege verschoben zu werden", kritisiert Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Der
Paritätische dagegen fordert Teilhabe für alle, unabhängig vom
möglichen Erwerbsstatus oder vom notwendigen Unterstützungsbedarf."
Der Verband weist darauf hin, dass alles andere auch nicht mit der
UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar wäre.
Der Verband, der über 80 bundesweite Organisationen der
Behindertenhilfe und der Gesundheitsselbsthilfe vertritt, fordert mit
der Aktion "Das Bundesteilhabegesetz - SO NICHT!" Bundesregierung und
Bundestag zu tiefgreifenden Korrekturen im Sinne der Betroffenen auf.
Mehr Infos unter: www.paritaet.org/bthg
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
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Datum: 28.06.2016 - 12:08 Uhr
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