EU-Meldesystem für Tabakerzeugnisse nicht voll funktionsfähig - Hersteller können ihre Meldepflichten nicht erfüllen / DZV: Erneute Rechtsunsicherheit für deutsche Tabakwirtschaft nicht hinnehmbar
ID: 1374084
Bundeslandwirtschaftsministerium auf, für ein funktionsfähiges
Meldesystem für Mitteilungen über Verkaufsmengen von
Tabakerzeugnissen zu sorgen. Die kürzlich erlassene
Tabakerzeugnisverordnung verpflichtet die Hersteller zur Meldung
dieser Daten zum 30. Juni 2016. Das dafür vorgeschriebene Meldesystem
EU-CEG (EU Common Entry Gate) lässt separate Meldungen von
Verkaufsmengen jedoch technisch nicht zu. Möglich ist die Meldung zu
Verkaufsmengen über das System nur dann, wenn die Hersteller auch
umfassende Daten zu Inhaltsstoffen und Emissionen von
Tabakerzeugnissen zur Verfügung stellen, für die jedoch eine Meldung
erst zum 20. November 2016 gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die
Hersteller ihrer Meldepflicht für Verkaufsmengen über das CEG nicht
zum 30. Juni 2016 nachkommen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte dazu heute in Berlin:
"Die erneute Rechtsunsicherheit für die deutschen Tabakhersteller
ist nicht hinnehmbar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss dafür
Sorge tragen, dass die IT-Systeme, deren Benutzung es zur Meldung von
Daten gesetzlich vorschreibt, auch einwandfrei funktionieren. An
diesem Beispiel zeigt sich erneut, dass die Umsetzung der
EU-Tabakproduktrichtlinie in Deutschland mit heißer Nadel gestrickt
wurde."
Der Verbandsgeschäftsführer kritisierte dabei auch die nunmehr
schon zweite geplante Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, die erst
im Mai erlassen worden war. Der Entwurf sieht ein verfassungswidriges
rückwirkendes Verbot bestimmter Zusatzstoffe vor. Der DZV hatte
angekündigt, dass die Hersteller dagegen vor dem
Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erheben werden.
"Inhalt und Prozess der Verordnungsgebung sind ein Musterbeispiel
für schlechte Rechtsetzung und Überbürokratisierung. Dabei nimmt das
verordnungsgebende Bundeslandwirtschaftsministerium offenbar auch
eine große Verunsicherung der betroffenen Unternehmen in Kauf. Für
den Investitions- und Wirtschaftsstandort Deutschland ist dieser
Zustand untragbar", sagte Mücke abschließend in Berlin.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht
Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
Pressekontakt:
Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Jan Mücke
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel. +49 (30) 88 66 36 - 100
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Datum: 28.06.2016 - 13:25 Uhr
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