Stuttgarter Nachrichten: Rekordstrafe für VW nach dem Dieselskandal
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Entschädigung gehofft haben, sieht es schlecht aus. Denn die
Sammelklagen, bei denen Verbraucher ihre Ansprüche gebündelt geltend
machen können, sieht das deutsche Recht nicht vor. Zwar hat das
Bundesjustizministerium angekündigt, den Wunsch der
Verbraucherschutzminister der Länder nach stärkeren
Verbraucherrechten zu prüfen, seither jedoch nur eines getan:
geschwiegen. So sendet die Einigung in den USA ein verheerendes
Signal: Es gibt Kunden zweier Klassen. Wie der Konzern so das
Vertrauen der ohnehin enttäuschten Kunden auf dem Heimatmarkt
zurückgewinnen will, ist eine Frage, auf die Volkswagen eine Antwort
finden muss. Viel Zeit bleibt dafür nicht.
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Datum: 28.06.2016 - 20:25 Uhr
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