Grunderwerbsteuer beim Share Deal
ID: 1374350
Vermeidung von Grunderwerbsteuer?
Weiterhin steigende Steuersätze erhöhen die Relevanz der
Grunderwerbsteuer als Rentabilitätsfaktor bei
Immobilientransaktionen. Durch passende Gestaltungen im Vorfeld einer
Transaktion kann die Steuerlast z.B. mittels eines Share Deals
verringert oder ganz vermieden werden.
Immobilientransaktionen unterliegen im Regelfall der
Grunderwerbsteuer. Dies gilt sowohl für den direkten Erwerb einer
Immobilie im Wege eines Asset-Deals, wie auch für den mittelbaren
Erwerb im Wege eines Share-Deals in Bezug auf eine
grundstücksbesitzende Kapitalgesellschaft (Objektgesellschaft), wenn
hierdurch mindestens 95% der Anteile an der Gesellschaft unmittelbar
und/oder mittelbar in der Hand des Investors vereinigt werden
("Fiktion des Eigentümerwechsels"). Auf die für
Personengesellschaften geltenden Sondertatbestände wird im Rahmen
dieses Beitrags nicht eingegangen.
Weitere Informationen dazu hier:
http://buse.de/insights/grunderwerbsteuer-beim-share-deal/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte
Heinrich Schmitz und Jossip Hesse
E-Mail:
schmitz@buse.de, hesse@buse.de
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Datum: 29.06.2016 - 09:00 Uhr
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Kategorie:
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"Grunderwerbsteuer beim Share Deal"
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Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft (Nachricht senden)
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