Heil/Gebhart: Mehr Klarheit durch "Einweg" - Kennzeichnung auf Getränkeverpackungen
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unbürokratisch und kundenfreundlich
Am heutigen Mittwoch haben sich Hersteller von bepfandeten
Einweg-Getränkeverpackungen und deren Verbände mit einer
Selbstverpflichtung darauf geeinigt, künftig entsprechende
Verpackungen eindeutig als "Einweg" zu kennzeichnen. Dazu erklären
die Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil, sowie der
zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Thomas Gebhart:
"Die Neuregelung schafft für den Verbraucher beim Getränkekauf
endlich mehr Transparenz. Bislang war es beim Einkauf oft verwirrend,
ob es sich bei der Flasche, Dose oder dem Karton um eine Einweg- oder
Mehrwegverpackung handelte. Durch die eindeutige Kennzeichnung
"Einweg" sowie dem jeweiligen Pfandbetrag hat der Kunde Klarheit und
kann sich künftig bewusster für den Kauf von Ein- oder
Mehrwegverpackungen entscheiden. Die Einweg-Kennzeichnung von
Getränkeverpackungen kann damit dazu beitragen, die seit Jahren
sinkende Quote von Mehrwegverpackungen wieder zu heben.
Im Jahr 2004 hatten Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte
Einweg-Getränkeverpackungen noch einen Marktanteil von über 70
Prozent, 2013 waren es nur noch rund 46 Prozent.
Zusammen vertreten die Unterzeichner der Selbstverpflichtung einen
Marktanteil von 84 Prozent. Das ist ein guter Erfolg. Wir rufen
weitere Partner auf, sich der Selbstverpflichtung anzuschließen. Die
direkte Einweg-Kennzeichnung auf der Getränkeverpackung selbst, wie
jetzt im Zuge der Selbstverpflichtung vorgesehen, ist wesentlich
unbürokratischer und kundenfreundlicher als die bislang diskutierten
Hinweispflichten am Verkaufsregal."
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Datum: 29.06.2016 - 10:26 Uhr
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