VBG-Gefahrklasse sinkt für Zeitarbeitsunternehmen um 18,2 Prozent
ID: 1375090
das Jahr 2017 beschlossen die Mitglieder eine Senkung der
Gefahrklasse von 7,97 auf 6,52 Punkte. "Das entspricht einem Minus um
satte 18,2 Prozent", freute sich Martin Gehrke, stellvertretender
iGZ-Bundesvorsitzender und Mitglied der VBG-Vertreterversammlung
(Ausschuss Prävention).
"Die Lohnsumme des Zeitarbeitsunternehmens", erläutert Gehrke die
Auswirkungen in der Praxis, "muss mit der Gefahrklasse und dem
Beitragsfuß multipliziert und anschließend durch 1.000 dividiert
werden."
Das bedeute beispielsweise bei einer Lohnsumme pro einer Million
Euro eine VBG-Abgabe in Höhe von 26.080 Euro. Bislang mussten die
Zeitarbeitsfirmen dafür 31.880 Euro aufbringen, sparen ab 2017 also
5.800 Euro. "Das", so der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende,
"ist nicht zuletzt auch das Ergebnis einer jahrelangen konsequenten
Präventions- und Aufklärungsarbeit." Die ursprüngliche Intention des
Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, für größere
Beitragsgerechtigkeit bei den VBG-Abgaben zu sorgen, sei mittlerweile
Realität geworden.
Zur Erleichterung der Berechnung entwickelte Gehrke übrigens einen
speziellen Beitragsservice exklusiv für die iGZ-Mitgliedsunternehmen:
Jährlich stellt der iGZ den Mitgliedern Anfang April eine
Excel-Tabelle, ein manuelles Berechnungsblatt sowie eine Erklärung
für die VBG-Beiträge zur Verfügung, so dass die Beitragsberechnung
schnell und komfortabel erledigt werden kann.
Pressekontakt:
Wolfram Linke, 0251 32262-152, linke@ig-zeitarbeit.de
Maren Letterhaus, Tel: 0251 32262-153, letterhaus@ig-zeitarbeit.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.06.2016 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1375090
Anzahl Zeichen: 1856
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Münster
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 295 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VBG-Gefahrklasse sinkt für Zeitarbeitsunternehmen um 18,2 Prozent"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).