KTG Agrar SE: Anleihe-Anleger warten vergeblich auf ihre Zinsen

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KTG Agrar SE: Anleihe-Anleger warten vergeblich auf ihre Zinsen




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Die Sorgenfalten werden bei den Anlegern der KTG Agrar SE immer tiefer. Nach wie vor warten sie auf die ursprünglich am 6. Juni fällig gewesenen Zinsen der Anleihe Biowertpapier II.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die KTG Agrar SE hat offensichtlich Mühe die Zinsen für die 2011 begebene Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)KTG Biowertpapier II aufzubringen. Die Zinsen wären am 6. Juni fällig gewesen. Die Zahlung blieb aus, sollte aber innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden. Die Anleger warteten vergeblich. Dann sollte die Zahlung zum Termin der Jahreshauptversammlung am 30. Juni erfolgen. Die Versammlung wurde um knapp zwei Monate verschoben, die Anleger warten weiter auf ihr Geld. Insgesamt müsste KTG Agrar in den nächsten Tagen rund 15 Millionen Euro aufbringen, um die fälligen Zinsen zu begleichen.

Es könnte auch um mehr als "nur" diese 15 Millionen Euro gehen. Denn die Inhaber-Teilschuldverschreibung Biowertpapier II (ISIN DE000A1H3VN9) hat ein Emissionsvolumen von 250 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis Juni 2017 und einem jährlichen Zinssatz von 7,125 Prozent. Die Zinsen sind jeweils am 6. Juni fällig. Ein kleiner Lichtblick für die Anleger. Laut Vertragsbedingungen haben sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die KTG Agrar die Zinsen nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit, sprich bis zum 6. Juli, zahlt.

Im Juni 2017 steht die Anleihe schließlich zur Rückzahlung an. Nicht die einzige Herausforderung für die KTG Agrar SE. Denn das Unternehmen hat noch eine zweite Anleihe Biowertpapier III (ISIN DE000A11QGQ1) mit einem Volumen von 92 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2019 emittiert. Die Zinszahlungen sind jeweils im Oktober fällig. Nachdem bekannt wurde, dass die Jahreshauptversammlung verschoben wurde, stürzten sowohl die Kurse der Anleihen als auch der KTG-Aktien ab.



Für die Anleger stellt sich die aktuelle Entwicklung des Hamburger Unternehmens besorgniserregend dar. Finanzielle Verluste drohen. Um ihre Ansprüche durchzusetzen und Schaden abzuwehren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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Datum: 04.07.2016 - 10:55 Uhr
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