GarantieHebelPlan ’08 – Vorgehen gegen Mahnbescheide!

GarantieHebelPlan ’08 – Vorgehen gegen Mahnbescheide!

ID: 1375955

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger der GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen erhaltene Mahnbescheide.

München, 04.07.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, erhalten immer mehr Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG Mahnbescheide der Fondsgesellschaft.



(firmenpresse) - Bei der GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG sollten nach dem Emissionsprospekt Investitionen in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds erfolgen. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, die nach den Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Anleger haben sich an der Fondsgesellschaft in Form einer KG regelmäßig über eine Treuhänderin beteiligt. Die Einlage konnten die Anleger entweder sofort einzahlen oder in Form eines Ratensparplans über monatliche Raten. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

„Den von uns vertretenen Anlegern war bei Zeichnung der Beteiligung leider meist nicht bewusst, dass sie nach handelsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich vom ersten Tag in voller Höhe der Zeichnungssumme haften. Viele Anleger haben daher aus Unkenntnis über die rechtliche Lage die monatlichen Überweisungen an GarantieHebelPlan 08 eingestellt, nachdem sich negative Pressemitteilungen über die wirtschaftliche Entwicklung von GarantieHebelPlan 08 gemehrt hatten“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Viele dieser Anleger haben inzwischen Mahnbescheide erhalten, gegen die wir für sie vorgehen.“

Was können Sie tun, wenn Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?

Wir empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat aufzusuchen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter „Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger, aus dem ohne Weiteres vollstreckt werden kann.



„Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da Anleger sonst Gefahr laufen, dass ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie ergeht,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. Aus einem solchen Vollstreckungsbescheid kann sofort die Zwangsvollstreckung gegen die Anleger eingeleitet werden.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.


Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:


CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 04.07.2016 - 11:02 Uhr
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