Bürgerlobby der Versicherten sensibilisiert Politiker
Neue Aktion während SPD-Bundesparteitag in Dresden
Ziel dieser und vieler weiterer Aktionen der Bürgerlobby der Versicherten ist es, einerseits Aufmerksamkeit zu erreichen und andererseits dass die Politiker endlich die Verbraucherrechte im Finanz- und Versicherungswesen verbessern und stärken.
Doch wofür kämpft die Bürgerinitiative genau? Die Bürgerlobby der Versicherten, allen voran Nadin Jordan, kämpft mit der Kampagne "Zeit zu zahlen" für endlich gerechte Rahmenbedingungen für alle Versicherten. Fakt ist, dass Versicherungskonzerne in Deutschland jahrzehntelang ihren Kunden für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen erheblich weniger ausgezahlt haben, als eingezahlt wurde.
Die Situation: Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil AZ: IV ZR 126/03 vom 12.10.2005 die Frage von vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden, ausgeurteilt und damit Stornogebühren untersagt und einen Mindestrückkaufswert vorgeschrieben. Rund 50 Millionen Kunden haben damit ein Recht auf die Überprüfung ihrer Ansprüche und gegebenenfalls auf Nachregulierung.
Die Bürgerlobby der Versicherten fordert, dass die Versicherer freiwillig bezahlen, denn die Kunden haben eine Anspruch darauf und auch in zahlreichen weiteren Aktionen werden die Mitglieder der Bürgerinitiative auf die Problematik aufmerksam machen und die Politiker sensibilisieren.
Mitmachen: Wer sich der Bürgerinitiative anschließen beziehungsweise diese unterstützen möchte, der kann mit der Sprecherin Nadin Jordan Kontakt aufnehmen: n.jordan@versichertenlobby.de oder einfach auf der Homepage vorbeischauen: www.versichertenlobby.de - dort gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich für die Rechte der Verbraucher stark zu machen.
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Die Bürgerlobby der Versicherten
Zeit zu zahlen ist eine Kampagne der Bürgerlobby der Versicherten und hat zum Ziel, dass auch die Versicherungsunternehmen an ihre Kunden und ehemalige Kunden freiwillig das zahlen, was ihnen bereits durch das Urteil des Bundesgerichtshofs als Mindestrückkaufswert zusteht. Daher fordert die Versichertenlobby eine Gesetzesänderung dahingehend, dass die Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, Ansprüche, die ihren ehemaligen Kunden aus fehlerhaften Versicherungsbedingungen wie zum Beispiel nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2005 AZ: IV ZR 245/03 zustehen, freiwillig an diese auszukehren. Soweit sich die Unternehmen über die höchstrichterliche Rechtssprechung hinwegsetzen und die Nachregulierung nicht freiwillig erfolgt, muss nach Auffassung der Bürgerinitiative zumindest sichergestellt sein, dass die Ansprüche nicht verjähren können.
Versichertenlobby
Nadin Jordan
Industriestraße 5a
04229
Leipzig
n.jordan(at)versichertenlobby.de
0341 3520842
http://www.versichertenlobby.de
Datum: 19.11.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 137622
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nadin Jordan
Stadt:
Leipzig
Telefon: 0341 3520842
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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