Eine Brustverkleinerung wird häufig von der Krankenkasse übernommen
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Waren die gesetzlichen Krankenkasse bis Ende der 1990er Jahre bereit, bei bestimmten Voraussetzung die Kosten für die Brustverkleinerung zu übernehmen, ist dies heute eine Rarität. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Fehlbildungen der Brust die Koten für die OP. Auch eine zu große Brust zählt zu den Fehlbildungen; der Arzt muss allerdings eine krankhaft zu große Brust bescheinigen. Ob die Kosten übernommen werden, hängt in der Regel vom Gutachter des Medizinischen Dienstes und seinem Ermessensspielraum ab. In der Regel tragen die Patienten die Kosten, die sich zwischen 4.500 und 7.000 Euro bewegen, selbst.
Die Brustverkleinerung ist, wie auch die Vergrößerung der Brust, ein operativer Eingriff, der nicht ohne Risiko ist. Dies ist ein Grund, warum Frauen bei der Wahl des operierenden Arztes darauf achten sollten, dass dieser ein Facharzt für Plastische oder für Ästhetische und Plastische Chirurgie ist. Beim Titel "Schönheitschirurg" ist Vorsicht geboten; dieser Titel ist rechtlich nicht geschützt und jeder, der ein Medizinstudium absolviert hat, darf sich Schönheitschirurg nennen.
Seriöse Ärzte führen vor der Terminvergabe für die OP ein Beratungsgespräch mit ihren Patientinnen und klären sie über die Risiken auf. Die Patientin sollte in jedem Fall auch über die Nachsorge und die dafür anfallenden Kosten mit dem Arzt sprechen.
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Datum: 05.07.2016 - 14:17 Uhr
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