BaFin richtet Plattform für Whistleblower ein - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
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BaFin richtet Plattform für Whistleblower ein?Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

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Unterstützung im Kampf gegen Steuerhinterziehung kommt auch von der BaFin, die eine zentrale Stelle für Hinweisgeber eingerichtet hat. Noch kann rechtzeitig eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)gestellt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung soll verstärkt der Kampf angesagt werden. Die Finanzaufsicht BaFin hat nun zum 2. Juli 2016 eine Plattform für Whistleblower eingerichtet. Hier sollen Hinweise zu Verstößen gegen aufsichtliche Bestimmungen anonym abgegeben werden können. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Hinweise zur Steuerhinterziehung.
Die BaFin teilt dazu mit, dass anonyme Hinweisgeber einen wertvollen Beitrag dazu leisten können, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen im Finanzsektor aufzudecken. Die Finanzaufsicht ist Hinweisen bisher zwar auch schon nachgegangen, eine zentrale Anlaufstelle ist allerdings neu. Whistleblower haben u.a. bei den Panama Papers oder bei Steuerpraktiken in Luxemburg ihren Beitrag geleistet.
Nicht nur durch Whistleblower müssen Steuersünder mehr denn je mit der Entdeckung der Steuerhinterziehung rechnen. So startet im kommenden Jahr beispielsweise der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich auch ehemalige Steueroasen beteiligen werden. Das Bankgeheimnis in diesen Staaten ist damit Geschichte. Wer immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, muss über kurz oder lang mit der Entdeckung durch die Behörden rechnen.
Wer einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen möchte, hat noch die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige. Diese muss aber gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Eine gründliche Vorbereitung ist dazu notwendig.
Für den Laien sind die Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, geht ein hohes Risiko ein, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Denn die komplexen Vorgänge sind so nicht zu erfassen und Fehler fast schon vorprogrammiert.
Die sicherere Variante ist, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige beinhalten muss und können sie so stellen, dass sie strafbefreiend wirkt.
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Datum: 06.07.2016 - 11:00 Uhr
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