Neue Regelung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Herbst und Frühjahr

Neue Regelung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Herbst und Frühjahr

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Neue Regelung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Herbst und Frühjahr



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Heute tritt die neue Pflanzenabfall-Verordnung in Kraft. Damit dürfen die Landkreise und kreisfreien Städte das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt nur noch im sogenannten Außenbereich zulassen (außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile). Gleichzeitig entfällt die bisherige Anzeigepflicht durch den Bürger. Geändert wurde auch der Verbrennungszeitraum im Frühjahr von bisher März auf Mitte März bis Mitte April.

Mit den vorgenommenen Änderungen soll auf die Praxis des Verbrennens von Baum- und Strauchschnitt in Thüringen reagiert werden. Aufgetretene Beeinträchtigungen durch Rauch und Geruch werden mit der neuen Verordnung minimiert. Der Wegfall der Anzeigepflicht soll jedoch die zuständigen Behörden nicht von stichprobenartigen Kontrollen entbinden.

Aus Gründen der Luftreinhaltung und zur Erhöhung der Lebensqualität ruft das Ministerium die Bürger auf, stärker auch die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu gehört die Entsorgung über Grünabfallcontainer oder Biotonne, Schreddern und Kompostieren (verrotten, untergraben oder unterpflügen). Informationen erteilt die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.


Andreas Maruschke
Pressesprecher

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
Forsten, Umwelt und Naturschutz
Pressesprecher Andreas Maruschke
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: +49 361 37 99930
Fax: +49 361 37 99950

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Datum: 19.11.2009 - 14:06 Uhr
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