NRZ: Nicht nur ein juristisches Problem - ein Kommentar von JAN JESSEN
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Grundregel bei zwischenmenschlichen Kontakten sein sollte, ist jetzt
in Gesetzesform gegossen. Die deutliche Verschärfung des
Sexualstrafrechts, die der Bundestag jetzt beschlossen hat, ist ein
richtiges und wichtiges Signal gegen sexuelle Gewalt, die eben nicht
erst dann beginnt, wenn körperliche Gewalt und Zwang angewendet
werden, sondern natürlich schon dort, wo das Selbstbestimmungsrecht
nicht akzeptiert wird. Im juristischen Alltag wird es allerdings
schwer werden, diesen verschärften Strafrechtsparagrafen anzuwenden.
Wie soll eine vergewaltigte Frau, wie soll ein vergewaltigter Mann
ein "Nein" beweisen können? Der Fall Gina-Lisa Lohfink hat deutlich
gezeigt, wie wenig Überzeugungskraft selbst ein auf Video
festgehaltenes "Nein" sogar für die Anklagebehörde haben kann. Das
Problem sexualisierter Gewalt ist ohnedies keines, das mit
juristischen Instrumenten allein bekämpft werden kann. Noch immer
haben alte Rollenmuster Bestand, noch immer werden Übergriffigkeiten
etwa beim Karneval oder beim Oktoberfest gesellschaftlich als eine
Art Brauchtumspflege akzeptiert, noch immer ist Gewalt in deutschen
Schlafzimmern an der Tagesordnung, noch immer betrachten manche
Männer Frauen in freizügiger Kleidung als Freiwild. Wenn sich der
Protest gegen Anzüglichkeiten, Antatschereien, Belästigungen und
Missbrauch wie bisher erst dann auf breiter Front Bahn bricht, wenn
Flüchtlinge und Zuwanderer die Täter sind, wird sich am Problem
nichts ändern.
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Datum: 07.07.2016 - 18:45 Uhr
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