Blau machen ist kein Kavaliersdelikt - Detektei Hamburg hilft
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu einer der großen Errungenschaften unseres Sozialstaates. Danach ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer während eines Zeitraums von sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt auszuzahlen.
Das Phänomen des "Blaumachens" durchzieht gleichmäßig alle Bildungsschichten. So sind darunter bis zu acht Prozent Volks- und Hauptschüler, sieben Prozent mit Fach- und Hochschulreife und weitere sechs Prozent mit Realschulreife vertreten. Dabei scheint das Schamgefühl beim "starken" Geschlecht weniger stark ausgeprägt zu sein als beim vermeintlichen schwachen. Denn fast zwei Drittel der Blaumacher sind Männer (62 Prozent), aber nur 38 Prozent davon sind Frauen.
Die Motivation einen Lohnfortzahlungsbetrug (http://detektei-contecta.de/) zu begehen sind recht unterschiedlich. Die einen genießen die zusätzliche "Freizeit" oder fahren gar in den Urlaub. Laut einer Studie eines großen Online-Reisebüros aus dem Jahr 2015, planten rund 1,5 Millionen Arbeitnehmer ihren Urlaub mit Hilfe einer Krankschreibung künstlich zu verlängern. Weitere 2,1 Millionen spielten zu mindestens mit dem Gedanken und 200.000 Arbeitnehmer setzten die Planung auch in die Tat um. Im extrem Fall betrug diese "geschenkte" Zeit einen Zeitraum von bis zu drei Wochen. Andere Arbeitnehmer hingegen nutzen diese Zeit um einer Nebentätigkeit nachzugehen, obwohl sie offiziell als nicht arbeitsfähig eingestuft sind. Der Straftatbestand des Lohnfortzahlungsbetruges wird somit durch den der Schwarzarbeit noch erweitert. Dadurch entsteht der allgemeinen Volkswirtschaft jährlich ein Schaden von 2,4 Milliarden Euro.
Der Arbeitgeber hat zunächst der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (allgemein als Krankenschein bezeichnet) uneingeschränkt Glauben zu schenken. Allerdings besitzen diese gelben Scheine auch einen extrem hohen Beweiswert. Um den Beweiswert dieser ärztlichen Bescheinigung zu erschüttern oder gar ganz zu entkräften, sind zunächst hohe gesetzliche Hürden zu nehmen. Denn erst wenn es dem Arbeitgeber gelingt, die nötigen Beweise zu erbringen, dass eine Erkrankung nur vorgetäuscht wird, obliegt seinerseits dann dem Arbeitnehmer, das Bestehen einer tatsächlichen Erkrankung zu beweisen. Neben der Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), kann der Arbeitgeber zusätzlich eine Detektei damit beauftragen, solche Beweise zu erbringen. Kann ein Lohnfortzahlungsbetrug tatsächlich nachgewiesen werden, kann der Arbeitnehmer zusätzlich, neben der fristlosen Kündigung, dazu verpflichtet werden, die Kosten des Detektivbüros zu tragen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die CONTECTA Detektei Hamburg steht seit 1983 für gezielte Problemlösungen im nationalen als auch internationalen Bereich. Wir, CONTECTA, bieten das ganze Spektrum von Dienstleistungen und Einrichtungen für alle Ermittlungs-, Beobachtungs- und Präventivmaßnahmen im Rahmen der Sicherheits- und Rechtsinteressen von Unternehmen und Privatpersonen.
Detektei CONTECTA
Papenreye 61
22453 Hamburg
Tel.: 040 / 5133049-0
Fax: 040 / 5133049-9
http://detektei-contecta.de
info(at)detektei-contecta.de
Als Ansprechpartner im Wirtschafts- und Privatbereich bietet die Detektei CONTECTA überregional unkonventionelle Problemlösungen und ist als diskreter und erfolgreicher Partner mit langjährigem "know how" tätig.
Detektei CONTECTA
Papenreye 61
22453 Hamburg
Tel.: 040 / 5133049-0
Fax: 040 / 5133049-9
http://detektei-contecta.de
info(at)detektei-contecta.de
Detektei CONTECTA
Papenreye 61
22453 Hamburg
Tel.: 040 / 5133049-0
Fax: 040 / 5133049-9
http://detektei-contecta.de
info(at)detektei-contecta.de
Datum: 11.07.2016 - 12:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1378556
Anzahl Zeichen: 4004
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniel Wirths
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040 / 5133049-0
Kategorie:
Fachthemen
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 877 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Blau machen ist kein Kavaliersdelikt - Detektei Hamburg hilft "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Detektei CONTECTA (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).