Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Hasspostings: Richtig so!
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beschlagnahmen Computer, Handys, Tablets. Weil ihre Besitzer im
Internet beleidigt, gepöbelt, den Holocaust geleugnet oder sogar zum
Mord aufgerufen haben sollen.
Der Aufschrei der Netzgemeinde ist teilweise trotzdem groß. Von
"türkischen Verhältnissen", vom "Ende der Meinungsfreiheit in
Deutschland", von "Gesinnungspolizei" wird geschrieben. Doch die
Polizei macht nichts anderes, als dem Recht Geltung zu verschaffen.
Beleidigung ist strafbar, zu Gewalttaten aufrufen auch. Das Internet
ist kein rechtsfreier Raum und es macht strafrechtlich keinen
Unterschied, ob ein Nutzer auf Facebook oder auf dem örtlichen
Marktplatz den Holocaust leugnet.
Trotzdem scheint die verbale Hemmschwelle bei einigen Menschen
sehr niedrig zu liegen, suggeriert das Internet doch, man würde sich
dort absolut anonym bewegen. Weit verbreitet scheint ebenfalls die
Vorstellung zu sein, so ziemlich alles sei in Deutschland von dem
Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Artikel 5, Absatz 2 des
Grundgesetzes klärt auf: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den
Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen
zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Die Polizei setzt dieses Recht durch. Und das ist richtig so!
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Schwäbische Zeitung
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Datum: 13.07.2016 - 18:21 Uhr
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