Lausitzer Rundschau: Frühzeitige Hilfe - Zu den schärferen Gesetzen gegen Stalking
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Täter sich direkt an die Psyche ihrer Opfer andocken. Stalker
verunsichern, sie verängstigen, sie können jemanden in den Wahnsinn
treiben. Und im schlimmsten Fall werden Stalker zu Mördern. Die
Gesetzesänderungen, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat,
sind lange überfällig gewesen. Den Opfern half die bisher geltende
Rechtslage wenig, weil sie erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer
Lebensgestaltung nachweisen mussten, bevor dem Täter strafrechtliche
Konsequenzen drohten. Ein falscher Ansatz. Denn in der Konsequenz
mussten Stalking-Opfer die Wohnung wechseln oder das Lebensumfeld
ändern. Das wollen sie zu Recht nicht, ist vielfach auch nicht
möglich und eine Zumutung für die Betroffenen. In Zeiten des
Cybermobbings nutzt ein Wohnortwechsel sowieso nichts. Letztlich war
das aber der Grund, warum viele Strafanzeigen nicht zur Anklage
führten. Die geplanten Neuregelungen werden das ändern. Hoffentlich.
Und wenn sich Justizminister Maas dann noch an das Thema
Entschädigungen herantraut, werden die Zeiten für Täter noch
ungemütlicher. Denn auch hier gibt es gesetzlichen Nachholbedarf.
Besserer Rechtsschutz und eine schnellere Bestrafung von Stalkern ist
jedoch nur die eine Seite der Medaille. Vor dem Hintergrund, dass die
Dunkelziffer bei Stalking-Opfern hoch ist, darf nicht erst dann
angesetzt werden, wenn ein Opfer schon in großer Verzweiflung lebt
und nachts kein Auge mehr zubekommt. Nötig ist auch ein
funktionierendes Betreuungs- und Hilfenetz, an das man sich
frühzeitig wenden kann. Das gibt es leider noch nicht überall.
Außerdem sollte künftig ein Tatverdächtiger immer Besuch von der
Polizei bekommen, um ihm deutlich zu machen, dass die andauernden
Anrufe bei der Ex-Frau kein Kavaliersdelikt sind. Dann wäre noch ein
wichtiger Schritt getan, um das Problem besser in den Griff zu
bekommen.
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Lausitzer Rundschau
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Datum: 13.07.2016 - 19:57 Uhr
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