Autounfall mit Flip-Flops – Versicherung kürzt Leistungen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Wenn die Temperaturen steigen, scheuen sich Frauen und Männer nicht, auch beim Autofahren Flip-Flops oder Badeschuhe zu nutzen. Dies ist auch nicht verboten, doch sollten die Fahrer bedenken, dass bei einem Autounfall grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Versicherung Leistungen kürzt“. Darauf weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, jetzt hin. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte festes Schuhwerk tragen, empfiehlt Jürgen Buck, sonst drohen eventuell sogar strafrechtliche Folgen.
Die GVI stellt unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos Informationen zum Thema „Autounfall – was tun“ zur Verfügung. Darin enthalten sind auch Informationen zu Autounfällen mit Flip-Flops zum Versicherungs- und Strafrecht.
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Datum: 14.07.2016 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1379915
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.07.2016
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