Infografik zum Rücktransport: Wer hilft, wenn man im Urlaub krank wird
Sonne, Strand und Meer – Sommerzeit ist Urlaubszeit. Besonders beliebte Reiseziele der Deutschen sind laut Statista Spanien und Italien. Doch egal für welches Reiseland man sich entscheidet: Um die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genießen zu können, rät AXA Assistance auch für den Notfall vorzusorgen und eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Rücktransport ins Heimatland: Wenn jede Minute zählt
Marie ist 17 Jahre alt und auf Klassenfahrt in Rumänien. Plötzlich erleidet sie einen Schlaganfall. Jetzt zählt jede Minute. Ihre Betreuer bringen Marie umgehend in das nächste Krankenhaus und verständigen die Servicezentrale von AXA Assistance. Deren medizinisches Team reagiert sofort und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein, um die bestmögliche Versorgung des Mädchens sicherzustellen: Nach einer umfassenden Diagnostik und Risikobewertung des Falles wird der Rücktransport beschlossen und ein Partner für die Rückholung organisiert. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Krankenhaus im Gastland sowie dem Krankenhaus im Heimatland. Auch Maries Eltern werden von AXA Assistance regelmäßig über den Gesundheitszustand ihrer Tochter und die nächsten Schritte informiert. Nach erfolgreicher Behandlung im Krankenhaus des Heimatlandes, kehrt Marie schon zwei Wochen später wieder in die Schule zurück.
Auslandsreisekrankenversicherung gehört ins Reisegepäck
Insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte gehört eine zusätzliche Auslandsreise-krankenversicherung mit ins Reisegepäck: Denn wer in Länder außerhalb der Europäischen Union reist mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie z.B. den USA oder Thailand, bekommt die anfallenden Behandlungskosten im Ausland von der Krankenkasse nicht erstattet. Auch die Ausgaben für einen Krankenrücktransport nach Deutschland übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht. So kostet bspw. ein zweimonatiger Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls in Miami (USA) circa 620.000 Euro. Eine Summe, die der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen muss, wenn er keinen privaten Reiseschutz abgeschlossen hat.
Weitere Beispiele, wie AXA Assistance in Alltags- und Krisensituationen hilft, finden Sie auch unter https://www.axa-assistance.de/index.php/geschaeftskunden/wie-wir-helfen.
Sollten Sie Fragen zum Rücktransport oder Interesse an einem persönlichen Gespräch haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
reise
urlaub
versicherung
auslandskrankenversicherung
ruecktransport
infografik
hilfe
assistance
axa-assistance
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ÜBER DIE AXA ASSISTANCE GRUPPE
AXA Assistance gehört mit einem Umsatz von knapp 1,5 Milliarden Euro in 2015 und rund 10,8 Millionen Schadensfällen zu den weltweit führenden Assistance-Dienstleistern. Als 100%-iges Unternehmen der AXA Gruppe ist AXA Assistance auf Service-Leistungen und Notfallmaßnahmen in den vier Geschäftsfeldern Auto, Reise, Gesundheit sowie Wohnen & Leben spezialisiert. Mit mehr als 8.500 Mitarbeitern an 34 internationalen Standorten erbringen wir die unterschiedlichsten Assistance-Services in mehr als 200 Ländern und stehen so unseren Kunden überall und jederzeit zur Seite.
Weitere Informationen unter www.axa-assistance.de oder unter Xing.
PRESSEKONTAKT
AXA Assistance Deutschland GmbH
Sandra Haumann
Garmischer Straße 8-10
80339 München
Tel.: +49 (89) 500 70-568
Fax: +49 (89) 500 70-350
E-Mail: shaumann(at)axa-assistance.de
Datum: 28.07.2016 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1384302
Anzahl Zeichen: 3114
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sandra Haumann
Stadt:
München
Telefon: 089-50070568
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.07.2016
Diese Pressemitteilung wurde bisher 437 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Infografik zum Rücktransport: Wer hilft, wenn man im Urlaub krank wird"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AXA Assistance Deutschland GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).