Vor Beginn der Elternzeit aktiv werden
Leistungsbestätigung für werdende Mütter
txn-a. (Bildquelle: @georgerudy/Fotolia)(firmenpresse) - txn-a. Berufstätige Frauen, die schwanger werden, müssen sich um Vieles kümmern: Dabei geht es nicht nur um die private Vorbereitung auf das freudige Ereignis. Auch der Arbeitgeber muss über die Schwangerschaft informiert werden. Es geht um die Gesamtplanung der Zukunft. Wie geht es nach der Geburt beruflich weiter? Wie lange soll die Elternzeit dauern? Ist eine Rückkehr zur früheren Tätigkeit überhaupt möglich? Arbeitsexperten empfehlen, neben diesen vielen Fragen das Zwischenzeugnis nicht zu vergessen.
"Angestellte, die aufgrund von Elternzeit eine Auszeit planen, haben in jedem Fall Anrecht auf ein Zwischenzeugnis", erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. "Die bisherigen Leistungen, aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sowie individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse sollten sich Frauen vor dem Beginn der Elternzeit vom Chef bestätigen lassen."
Obwohl es keine gesetzliche Regelung für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt, hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren darauf hingewirkt, dass Arbeitgeber bei triftigen Gründen ein entsprechendes Zeugnis ausstellen müssen. Diese sind gegeben, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für einen längeren Zeitraum das Unternehmen verlässt, beispielsweise für die Elternzeit. Schließlich ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar, ob er oder sie wieder in den Betrieb zurückkehrt oder ob der Vorgesetzte nach Rückkehr des Mitarbeiters noch immer im Unternehmen tätig ist.
Das Erstellen eines Zwischenzeugnisses ist für den Arbeitgeber relativ aufwändig, da es Sorgfalt bei der Dokumentation der Tätigkeiten und der persönlichen Beurteilung bedarf. "Auch wenn schwangere Frauen gedanklich schon im Mutterschutz sind, tun sie gut daran, sich vor der Pause ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Denn damit haben sie eine gute Basis, wenn nach der Elternzeit ein Berufswechsel ansteht", betont Petra Timm von Randstad (http://randstad.de). "Schließlich sind Mütter als Fachkräfte gefragter denn je. Mit dem Nachweis ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten vor der Auszeit gelingt die Rückkehr in den Arbeitsmarkt leichter."
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txn-a. Berufstätige sollten sich vor Beginn der Elternzeit vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, um sich die spätere Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 29.07.2016 - 10:50 Uhr
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