Hausordnung bei Vermietungen
ID: 1385890
Raimond Spekking, CC-BY-SA-3.0, File:Riehler_G%C3%BCrtel_66_-Denkmal_7783_-_3461.jpg(firmenpresse) - Oftmals gibt es eine Hausordnung in Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks. Mieter müssen sich aber nicht immer an die Hausordnung halten. Es gibt Ausnahmen:
- Wenn die Hausordnung zu stark einschränkt (z.B. Verbot von Besuchen nach 20 Uhr).
- Wenn schutzwürdige Interessen verletzt werden (Beispielsweise ein Verbot Gegenstände im Hausflur abzustellen gilt nicht unbedingt für Kinderwägen von Familien oder Rollstühlen von Behinderten. Auch Blindenhunde wäre eine solche Ausnahme.).
- Wenn die Hausordnung Vereinbarungen im Mietvertrag widerspricht. Der Mietvertrag hat Vorrang vor der Hausordnung!
Wie dürfen Treppenhäuser / Flure nach üblichen Hausordnungen genutzt werden?
Bei Mehrfamilienhäusern gehört das Treppenhaus bzw. der Flur zu den Gemeinschaftsräumen. Das bedeutet dass diese von allen auch „bestimmungsgemäß“ genutzt werden dürfen. Sprich: Von A nach B innerhalb des Gebäudes zu kommen. Aus Sicherheits-/ und Brandschutzgründen sind Treppenhäuser / Flure nicht dazu da, diese als zusätzliche Stellfläche zu nutzen. Trotzdem sind Ausnahmen möglich. Je nach Hausordnung ist unterschiedlich geregelt was trotzdem auf dem Flur stehen darf. Öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorgaben sind dabei immer unbedingt zu wahren.
Was in Treppenhäuser / Flure stehen darf:
- Kinderwägen.
- Rollatoren und andere Gehhilfen.
- Rollstühle.
- Schuhe – auf jeden Fall vorübergehend. Beispielsweise zum Trocknen bei schlechtem Wetter.
- Religiöse Gegenstände (Kreuz, Madonnenfigur, …). Sofern niemand beeinträchtigt wird.
- Dekoration - wie beispielsweise Weihnachts- oder Osterschmuck. Sofern niemand beeinträchtigt wird.
Was nicht in Treppenhäuser / Flure stehen darf bzw. vom Vermieter verboten werden kann
- Möbel (z.B. Kommoden, Schuhschränke, Garderoben, …).
- Sportgeräte (z.B. Fahrräder).
- Pflanzen.
- Müll.
Besuchsrecht des Mieters
Besucher die beim Mieter übernachten erfordern keine Erlaubnis vom Vermieter. Allerdings dürfen Gäste nur vorübergehend aufgenommen werden (max. 6 Wochen). Benimmt sich der Besucher massiv daneben (Randaliert, bedroht andere, …) kann ihm auch ein Hausverbot erteilt werden.
Darf der Vermieter die Miete wegen zu vielen Besuchen erhöhen?
Die Miete darf der Vermieter nicht erhöhen. Allerdings kann er die Nebenkosten etwas heraufsetzen. Dabei muss aber der höhere Verbrauch durch die zusätzliche Person genau belegt werden.
Mit dem Lebensgefährten zusammenziehen
Möchte man mit seinem Partner zusammenziehen, muss der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden. Dieser kann die Zustimmung aber kaum verweigern. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Dem Vermieter ist der Partner nicht zumutbar.
- Die Wohnung wäre stark überbelegt.
Musizieren in der Wohnung
Darf in der Wohnung Musik gemacht werden? Ja, denn musizieren ist ein Grundrecht. Allerdings sind dabei Ruhezeiten und eine etwaige Höchstdauer (z.B. max. 3h pro Tag, siehe Hausordnung) zu beachten.
Wann ist Ruhezeit in Mietwohnungen?
Mittagsruhe: 13-15 Uhr
Nachtruhe: 22-7 Uhr
Welche Instrumente sind unproblematisch?
Folgende Musikinstrumente gelten als „Standardinstrument“ und sind meist unproblematisch: Flöte, Geige, Gitarre, Heimorgel oder Klavier.
Welche Instrumente sind kritisch?
Folgende Musikinstrumente gelten als „Durchdringende Instrumente“ und sind manchmal kritisch. Sie dürfen stärker reglementiert werden: Klarinette, Saxophon, Schlagzeug oder Trompete (NJW-RR 1989, S. 1179).
Welche Einflussfaktoren gibt es für Einzelfälle beim Musizieren?
- Die Hellhörigkeit des Gebäudes.
- Die Ruhebedürftigkeit der Bewohner (z.B. Rentner oder junge Familien).
- Die Art der Musik. Wird geübt oder richtig musiziert? Klassische Musik oder Heavy Metal?
Mehr Infos auf www.immobilien-einblick.de/hausordnung
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
www.immobilien-einblick.de – Wissen rund um Immobilien
Florian Mittermayer
Hardenbergstraße 80 66887 Niederalben
06387 24 69 77
Florian.Mittermayer(at)cuvox.de
Datum: 02.08.2016 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1385890
Anzahl Zeichen: 4098
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Florian Mittermayer
Stadt:
Niederalben
Telefon: 06387 24 69 77
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 737 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hausordnung bei Vermietungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Florian Mittermayer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
„Wohnen für Hilfe“ bezeichnet diverse Projekte bei denen Studenten oder andere finanzielle schlecht dastehende Personen bei Senioren, Menschen mit Handicap, mit viel Platz bzw. alle die Hilfe wünschen günstig unterkommen. Im Gegenzug zur geringen Miete wird diesen Menschen im Alltag geholfen.
Heizen mit Wärmepumpen ...
Besonders in Neubauten werden immer mehr Wärmepumpen verbaut. Sie erzeugen Wärme mithilfe von Umweltwärme. Strom oder Gas wird aber trotzdem noch benötigt. Dazu könnten evtl. Photovoltaikmodule verwendet werden. Die Funktionsweise ist ähnlich einem Kühlschrank. Nur eben das nicht Kälte sonde
Indirekte Investition in Immobilien – Immobilien-AGs und REITs ...
Die direkte Immobilieninvestition scheitert oft an den hohen Kaufpreisen. Doch es gibt Alternativen um in Immobilien zu investieren. Bekannt sind vor allem offene bzw. geschlossene Immobilienfonds. Doch es gibt noch weitere Investitionsmöglichkeiten: Immobilien-AGs und REITs. Bei Immobilien-AGs
Weitere Mitteilungen von Florian Mittermayer
Das intelligente Haus - Hausautomation mit HomeMatic ...
Haar, München, 02.08.2016 - Mit "Hausautomation mit HomeMatic" erscheint aus dem Franzis Verlag das praktische Installations-, Anleitungs- und Anwenderbuch, ein Alt- oder Neubau mit einem der flexibelsten SmartHome Automatisierungssysteme HomeMatic von eQ-3/ELV optimal und sicher auc
Mit holz-haus.de wird der eigene Garten zum Spielparadies ...
Um den Sommer für Kinder so unvergesslich wie möglich zu gestalten kann man seinen eigenen heimischen Garten in ein Paradies für Kinder, jenseits der üblichen Schaukel oder Rutsche, verwandeln. Neben Kinderspielhäusern und Klettertürmen, bringen hier auch Spielgeräte, wie die für den Ballspo
Naturstein – ökologisch, hochwertig und dauerhaft ...
Immer mehr Menschen wissen die Vorteile von Naturstein zu schätzen und greifen für den Innenausbau oder die Außengestaltung des Eigenheimes beziehungsweise der Mietwohnung auf Granitplatten oder Natursteinplatten zurück. Wer sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Verwendung informieren
Myfox Security Camera ab sofort auch mit Rauchmelder-Funktion ...
Paris, im Juli 2016 – Myfox, das führende französische Unternehmen für vernetzte Haussicherheit, hat heute die neuesten Features der Myfox Security Camera vorgestellt. Mit einem Update, das allen jetzigen und zukünftigen Kunden kostenfrei zur Verfügung steht, wird die Kameraleistung weiter op




