Wettbewerbsrecht: Verschärfung der Missbrauchsregelungen erforderlich - DBV zur Verschiebung der Wettbewerbsnovelle im Bundeskabinett
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nachdrücklich die Forderungen von Bundeslandwirtschaftsminister
Christian Schmidt und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur
Überarbeitung des Entwurfes zur Novellierung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darauf weist der DBV anlässlich der
Medienberichte über die Verschiebung der ursprünglich für den
4.°August 2016 durch das Bundeskabinett vorgesehenen Verabschiedung
der GWB-Novelle hin. Der Bauernverband hat immer wieder auf die
Probleme und unzulänglichen Regelungen gegen den Missbrauch von
Marktmacht im Lebensmittelhandel aufmerksam gemacht.
Der DBV fordert, mit der Novellierung des GWB klarere Grenzen
zwischen harten, aber marktgerechten Verhandlungen und der
missbräuchlichen Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht gerade für
den Bereich der Lebensmittellieferkette zu ziehen. In seiner
Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie hat der DBV deshalb konkrete Vorschläge zur Verschärfung
der Regelungen zur missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht,
insbesondere zum Anzapfverbot sowie zur Entfristung und Ausgestaltung
des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis
unterbreitet.
Mit dieser Novellierung des GWB muss die Chance genutzt werden,
eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der
Lebensmittellieferkette zulasten der landwirtschaftlichen Erzeuger zu
verhindern. Behauptungen von Handelsverbänden, die Landwirtschaft
wolle sich dem Wettbewerb entziehen, weist der DBV zurück. Für die
Landwirtschaft geht es allein darum, den wachsenden Missbrauch von
Einkaufsmacht sowie die übermäßige Konzentration in der
Lebensmittelkette einzudämmen.
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Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240
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Datum: 03.08.2016 - 15:31 Uhr
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