Christliche Gewerkschaft Metall hat Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz eingelegt
ID: 1386399
Nach Auffassung des Bundesvorsitzenden der CGM, Adalbert Ewen, war dies zur Wahrung der Tarifautonomie, auch seiner Gewerkschaft, absolut unerlässlich
Adalbert Ewen: ?Mit dem TEG werden lediglich Arbeitgeberinteressen gewahrt, besonders im Bereich der Daseinsvorsorge, die zudem effektiver und weniger belastend geschützt werden können. Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber sich in den Koalitionswettbewerb einseitig einmischt, Partei für große Gewerkschaften ergreift und monopolistischen Tendenzen zu einem weiteren Erfolg verhilft, die in einer sozialen Marktwirtschaft nichts verloren haben. Das TEG führt insofern zu einem mittelbaren Koalitionszwang, ohne dass es eine erkennbare Notwendigkeit gibt, vorgeblich durch Tarifpluralität entstandene Notlagen beseitigen zu müssen.
Die CGM ist überzeugt, dass die Bundesregierung mit der Verabschiedung des TEG über das Ziel hinausgeschossen ist, die Tariflandschaft ordnen zu dürfen und zu müssen. Das Gesetz zielt nach seiner Begründung auf Sparten-/ bzw. Berufsgewerkschaften, trifft aber besonders auch kleinere Branchengewerkschaften wie die CGM hart.
CGM-Mitglieder haben ein durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgtes Anrecht, nicht den Schutz der durch ihre Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge verlieren zu dürfen. Das Streikrecht der Gewerkschaft darf durch das Gesetz deshalb nicht ausgehöhlt werden, weil ein Mehrheitsprinzip zur Anwendung kommen soll."
CGM ? Persönlich. Menschlich. Nah.
Kontakt:
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Bundeszentrale Stuttgart
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 248 4 788-13
E-Mail: presse@cgm.de
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.08.2016 - 18:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1386399
Anzahl Zeichen: 2023
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 495 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Christliche Gewerkschaft Metall hat Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz eingelegt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




