CSS Versicherung AG verschärft Aufnahmebedingungen für Ihre Vorzeige-Zahnzusatzversicherung drasti

CSS Versicherung AG verschärft Aufnahmebedingungen für Ihre Vorzeige-Zahnzusatzversicherung drastisch

ID: 138676

Die CSS hat mit Ihren Tarif ZahnarztPlus die beste
Zahnzusatzversicherung mit den höchsten Leistungen in den
ersten 4 Jahren am deutschen Markt. Dies ist auf
www.waizmanntabelle.de erstmals objektiv nachgewiesen und
nachlesbar. Obwohl die Leistung enorm hoch ist, war es bisher
sehr leicht, diesen Zusatzschutz abzuschließen. Seit
Verkaufsstart im Jahre 2007 wurden nur zwei Fragen gestellt,
ob vereinfacht gesagt, beim Zahnarzt eine Behandlung läuft
oder ansteht und ob Zähne fehlen - falls ja, welche. Für
fehlende Zähne und deren Ersatz wurde dann klar auch im
Antrag stehend jede Leistung ausgeschlossen.




(firmenpresse) -
Mit der einfachen Aufnahme in diesen Top-
Zahnzusatzschutz ist ab sofort Schluss. Es war ja auch
erstaunlich, dass man seit 2007 an so gute Leistung mit so
aufnahmefreundlichen Antragsfragen so einfach
herankommen bzw. diese abschließen konnte. Das war
umso erstaunlicher, wenn man weiß, dass es nach
Abschluss tariflich keinerlei Leistungsbegrenzung gibt und
die Leistung für Zahnerhalt sogar sofort und ebenfalls
unbegrenzt abrufbar bzw. erhältlich ist.

Jetzt wurde ein neuer Zahn-Aufnahmeantrag an alle Makler
in Deutschland verschickt, der die Aufnahme generell für
viele drastisch erschwert wenn nicht sogar unmöglich
macht. Statt der einfachen Fragen bisher ist ab sofort ein
sehr umfangreicher Fragebogen zu beantworten. Das wäre
noch gar nicht weiter tragisch, wenn nicht bei 3 bestimmten
Antworten mit JA jeweils zum Antrag ein aktueller
zahnärztlicher Zahnbefundbericht angefordert werden
würde.

Als Versicherungsexperte für Zahnzusatzversicherungen
kann man den Grund für einen solchen Richtungswechsel
in der Aufnahmepolitik der CSS für Ihre Top-
Zahnzusatzversicherung sehr einfach erkennen: Die CSS
muss bisher wohl zu zahlreich „sehr teure“ Risiken
aufgenommen haben. Darauf muss ein Versicherer
reagieren. Die Frage ist nur wie. Ich habe es in über 15
Jahren meiner Tätigkeit schon öfter erlebt, dass, wenn die
Schadensfälle und -kosten überhand nehmen und
bedrohlich anschwellen, sehr oft„das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet" wird. Das scheint auch hier leider der Fall zu
sein.

Ab sofort sind die Zahnfragen so umfangreich und restriktiv,
dass es eine Kehrtwende der Aufnahmepolitik um 180 Grad
darstellt. Das haben auch schon andere Versicherer vorher
so gemacht, z.B. die LKH mit dem Tarif 194. Ein Tarif der
„nur" 40% für Zahnersatz leistet, hat irgendwann


Aufnahmerichtlinien bekommen, dass man nur staunen
konnte, zu welchen übertriebenen Restriktionen Versicherer
fähig sind, wenn an der Leistungsfront zu viele und
vermehrt teuere Fälle auftreten.

Für die bereits Versicherten ist das natürlich sehr positiv,
verringert es doch die Gefahr, dass die CSS-Beiträge
womöglich explodieren, wenn weiter zu viele „schlechte"
Risiken als Kunden akquiriert würden. Für alle, die noch
nicht hochwertig zahnzusatzversichert sind und dieses gute
Angebot der CSS, den ZahnarztPlus künftig abschließen
wollen, erhöht es aber die Aufnahmehürde exorbitant.
Darüber sind sich viele Endverbraucher sicherlich gar nicht
im Klaren.

Die CSS verlangt nunmehr in drei Fällen, nach bzw. im
Zuge der Antragstellung zwingend die Vorlage einen
zahnärztlichen Befundberichtes, welcher vom Antragssteller
auf eigene (Zeit- und Geld-) Kosten einzuholen ist. Je nach
Zahnarzt dürften dafür etwa 20 € - 60 € anfallen. Was heißt
das nun für Menschen, die künftig den CSS-ZahnartzPlus
(Tarife ZB + ZE-Top) beantragen wollen? Wir können ab
sofort nur zur großer Vorsicht raten, aus nachfolgenden
Gründen.

In diesen drei Fällen muss ab sofort ein aktueller, vom
Zahnarzt ausgefüllter Zahnbefund der CSS im Zuge oder
nach der Antragstellung vorgelegt werden:

1. wenn Parodontosebehandlungen und Vorsorgung mit
Aufbiss- und Zahnschienen in den letzten drei Jahren
durchgeführt worden sind.
In Deutschland leiden nach unserem Kenntnisstand ein
Großteil (ca. 70%) der Bevölkerung an Zahnfleisch-
/Parodontoseproblemen. Wir schätzen, dass ohne weiteres
30% davon in den letzten 3 Jahren akuten
Behandlungsbedarf gehabt haben. Somit ist ab jetzt bei
der CSS in diesen Fällen, (wenn die Frage mit Ja
beantwortet worden ist) eine Aufnahme nicht mehr ohne
Zahnbefund möglich. Bemerkenswerterweise steht kein
„Warn-" Hinweis bei der Frage, dass dies so geregelt ist. Wer
Online eigenständig oder bei einem Makler, der sich nicht
auskennt einen Antrag stellt, läuft im Extremfall ins „offene
Messer". Nun ist es ja das gute Recht der Versicherung und
die CSS mag dabei gute Absichten haben, die Spreu vom
Weizen zu trennen, aber wenn ein Zahnbefund ausgefüllt
wird, weiß der Patient normalerweise vorher nie genau was
drin steht. Wenn nun irgendetwas „Belastendes" drinsteht,
erfährt er das womöglich gar nicht und wird aber deswegen
abgelehnt. Es kommt noch schlimmer: Einmal abgelehnt
denkt der Betroffene: Kein Problem ich kann ja noch bei 50
anderen (ähnlich) guten Versicherungen meinen Zahntarif
bekommen, aber weit gefehlt! Viele Gesellschaften fragen
nach, ob schon anderweitig Anträge gestellt und abgelehnt
worden sind. Klar, dass sie damit ihre Chancen auf
Aufnahme von vorneherein drastisch verringern.

2. Sofern Zahnersatz älter als 10 Jahre vorhanden ist, muss
dies angegeben werden. Fairerweise steht hier dabei: In
diesem Fall muss ebenfalls ein Zahnbefund/Zahnstatus
vorgelegt werden, ohne diesen wird man auf keinen Fall
aufgenommen. Auf Rückfrage an die CSS bezüglich des
dadurch gegebenen „Ablehnungsrisikos“ hieß es, wenn
jemand ein paar ältere ersetzte Zähne hat, mache dies
nichts, der Antragsteller würde problemlos angenommen.
Inzwischen haben wir Kenntnis von einem Fall, in dem der
Antragssteller den Zahnbefund bei seinem Zahnarzt hat
ausfüllen lassen, weil Zahnersatz älter 10 Jahre vorlag.
Dieser wurde zusammen mit dem Antrag der CSS
eingereicht. Daraufhin wurde der Zahnarzt erneut von der
CSS angeschrieben, er möge eine Prognose abgeben, ob
in diesem Fall mit erneutem Ersatzbedarf innerhalb der
nächsten 3 Jahre zu rechnen sei oder nicht. Soweit uns
bekannt geworden ist, ist dann der Versicherer wieder "
zurückgerudert ", weil der Zahnarzt reklamiert hat, dass er
mit langfristigeren Prognosen (3 Jahre sind langfristig)
überfordert ist. Aber das Ganze zeigt die "
Unkalkulierbarkeit " der Konsequenzen, die sich auftun,
wenn eben ein Zahnbefund vorgelegt werden muss.

3. Es wird nach der Adresse des Zahnarztes und dem Datum
(Monat / Jahr) des letzten Zahnarztbesuches gefragt - wann
dieser war und ob das länger als 12 Monate her ist. Wenn
ja, dann ist ebenfalls die Vorlage des Zahnbefundes
zwingend.

Generelle Bewertung, wenn die Vorlage eines
Zahnbefundes in so vielen Fällen zur Voraussetzung für
den Abschluss der CSS Versicherung gemacht wird:

Mit der zwingenden Pflicht zur Vorlage von Zahnbefunden
erhöht sich das Ablehnungsrisiko signifikant. Vor allem ist es
weder vorhersehbar noch nachprüfbar, ob wann und warum
die CSS einen Antrag nach Vorlage eines Zahnbefundes
ablehnt oder annimmt. Das kann auch der beste Makler
nicht nachvollziehen oder prognostizieren. Im Gegenteil -
ihm werden ja Arztauskünfte aus Gründen des
Datenschutzes nicht übermittelt.

Vor diesem Hintergrund raten wir Allen nachdrücklich, sich
nicht auf Einholung und Vorlage eines Zahnbefundes bei
CSS-Anträgen einzulassen. Eine etwaige Ablehnung wird
nicht begründet, aber Sie müssen dieses Negativ-Ergebnis
stets bei anderen Versicherungsanträgen angeben, was Ihre
Chancen auf Annahme, wie oben schon beschrieben, ganz
erheblich reduziert.

Wir raten daher generell dringend davon ab, den Antrag
bei der CSS zu stellen, wenn eine oder gar mehrere der 3
oben angeführten Fragen, die die Vorlage eines Zahnstatus
notwendig machen, bejaht werden müssen. Sie sind in
diesem Fall besser beraten, einen anderen Anbieter
auszuwählen und keinen Antrag dort zu stellen, wo Sie
ohne dass Sie oder Ihr Makler es beeinflussen können,
sogar ohne Angabe von Gründen am Ende abgelehnt
werden können. Auch wenn von 100 Anträgen 90 nach
Vorlage des Zahnbefundes trotzdem von der CSS
aufgenommen würden, für die übrigen 10% wäre es extrem
unangenehm, wenn Sie die hier aufgezeigten Probleme
bekommen können. Als Makler sind wir für das Wohl von
Kunden und potentiellen Kunden 100 % verantwortlich,
daher unsere einfache Empfehlung:

Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein, stellen Sie bei der
CSS keinen Antrag, wenn klar bzw. absehbar ist, dass Sie
einen Zahnbefund dazu einreichen müssen. Auch wenn
Sie hoffen, der Zahnbefund könnte positiv ausfallen, sparen
Sie sich viel Zeit, Geld und Ärger, weil niemand Ihnen
garantieren kann, dass Ihr Antrag von der CSS
angenommen wird. Es kann ebensogut sein, dass er am
Ende aus irgendwelchen niemals mitgeteilten Gründen
entgegen Ihrer Hoffnung abgelehnt wird. Verlassen Sie sich
nicht auf den Faktor Hoffnung. Handeln Sie so, dass Sie auf
der sicheren Seite sind. Deshalb generell Finger weg
davon, wenn ein Zahnbefund erforderlich ist, um eine
Zahnzusatzversicherung ab zu schließen. Es gibt viele
andere sehr gute Anbieter, die noch die einfachen Antrags-
Aufnahmefragen haben, womit man leicht, unkompliziert
und ohne das aufgezeigte Risiko einer Ablehnung
aufgenommen wird.

Manche gute Zahnzusatzversicherungen kommen sogar
gänzlich ohne Zahnfragen aus, z.B. die Signal Iduna A/B
(Signal Komfort-Plus und Zahnkomfort.





Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Unternehmensinfo:
http://www.hanswaizmann.de ist ein Familienunternehmen.
Bereits seit 15 Jahren setzt sich Dipl. Kfm. Hans Waizmann mit
Zahnzusatzversicherungen auseinander. Mit Aufkommen des
Internets konnte das Unternehmen stark wachsen.
http://www.hanswaizmann.de vermittelt auch
Zahnzusatzversicherungen und ist stets bemüht seinen Kunden
den individuell besten Tarif vermitteln zu können. Um dieses
Ziel zu erreichen werden immer feinere Methoden entwickelt
um die wichtigsten Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung
in die Bewertung von Tarifen einfließen zu lassen.
http://www.hanswaizmann.de wurde bereits von 5000
Zahnärzten empfohlen.



Leseranfragen:

Weitergehende Informationen:
http://www.hanswaizmann.de
Martiusstr.6
80802 München
service(at)mail-muenchen.de



PresseKontakt / Agentur:

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Datum: 23.11.2009 - 15:03 Uhr
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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.11.09

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