Ponaxis AG beruft Gläubigerversammlung ein.
ID: 138799
Hamburger Anlegeranwälte vertreten Gläubiger.
Die Ponaxis AG will die Anleger aus den beiden Unternehmensanleihen im Volumen in Höhe von € 5 Mio. (2005/2011, amtliche WKN A0EUCD) und in Höhe von bis zu € 30 Mio. (2008/2016, amtliche WKN A0XXW3) auf der nächsten Gläubigerversammlung am 04.12.2009 überzeugen, den versprochenen Zins in Höhe von 8,5 % beziehungsweise 9,5 % auf 5 % p.a. zu verringern und bis zum 30.06.2012 zinslos zu stunden. Zudem sollen die Gläubiger aus der 2011 (amtliche WKN A0EUCD) fällig werdenden Anleihe der Verschiebung des Rückzahlungszeitpunkts bis zum 01.07.2014 zustimmen, weil sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dramatisch verschlechtert hat.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die meisten Anleger haben die Anleihen auf Empfehlung von der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) gekauft. Die Berater haben sie nach den Berichten der Kunden in vielen Fällen nicht vollständig über die Risiken aufgeklärt.“
Jetzt setzt die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG nach. Sie hat Ponaxis-Anleger angeschrieben und bietet ihnen die Vertretung auf der Gläubigerversammlung an. Der Haken: Sie sollen eine weisungsfreie Vollmacht erteilen. Dadurch kann die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG vollkommen frei entscheiden.
Rechtsanwalt Mark Heinemann von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Das birgt ein erhebliches Risiko. Der für die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG tätige Berater Wehnsen hat beispielsweise auf der letzten Gläubigerversammlung der Cargofresh AG gegen die meisten anwesenden Gläubiger und gegen die Empfehlung des Vorstands der Cargofresh AG gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt. Das finden wir nicht gerade anlegerfreundlich.“ Die Cargofresh AG, deren Hauptaktionärin die Ponaxis AG ist, hat übrigens vor wenigen Tagen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das hätte durch eine konzertierte Aktion mit den Anlegern vielleicht vermieden werden können.
Deshalb rät BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen Betroffenen, ihre Stimmen auf der Gläubigerversammlung der Ponaxis AG entweder selbst vertreten oder durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anlegeranwalt vertreten zu lassen. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 23.11.2009 - 18:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 23.11.2009
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