Kundenservice für die Finanzbranche: Hohe Auflagen beim Datenschutz für externe Anbieter
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Beim Outsourcing sei das Datenschutzrecht bei der Übermittlung und Nutzung der Kundendaten zu beachten. "Um zu gewährleisten, dass dabei ein Höchstmass an Sicherheit erreicht wird, beschäftigen wir eigens eine Datenschutzbeauftragte, die auch den Kontakt zur GDD hält", so Kraus gegenüber TeleTalk. Zum Datenschutz gehörten über die generellen formalen Vorgaben hinaus dedizierte Zutrittsberechtigungen für die Mitarbeiter der einzelnen Projekte und für das notwendige Servicepersonal - wie etwa IT Support. "Ein Muss ist auch die schriftliche Datenschutzerklärung, die von allen Mitarbeitern unterschrieben und selbstverständlich eingehalten werden muss. Projekt-Aussenstehende haben beispielsweise keinen Zutritt zum Bankenbereich bei Sitel und müssen eine schriftliche Sondergenehmigung einholen, die nicht automatisch erteilt wird", sagt Kraus.
Auch die erforderlichen IT-Applikationen stünden ausschliesslich den Mitarbeitern der jeweiligen Projekte zur Verfügung, in denen diese Applikationen Anwendung finden. "Bei Finanzdienstleistungen etwa kann also nur von den für die hier erbrachten Services zugelassenen Mitarbeitern angesteuert werden. Zugang zu den Systemen finden diese ausschliesslich über eine User-ID in Verbindung mit einem Passwort, das regelmässig und unter Beachtung spezifischer IT-Sicherheitsregeln geändert werden muss", so Kraus.
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Datum: 22.09.2004 - 13:35 Uhr
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