Kabinettsbeschluss zum Dosenpfand werten Brancheninsider als "Kuckucksei"
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Nach Informationen der DUH will die Union morgen ein weiteres Mal die Entscheidung über die Novelle der Verpackungsverordnung verschieben. Sie würde damit einen neuen Negativrekord in der 55jährigen Geschichte des Bundesrates aufstellen: Noch nie wurde die Novellierung einer einfachen Verordnung so lange verschoben - seit 2001 bereits zum fünften Male. Und dies obwohl bereits seit Mai 2004 eine breite Mehrheit der Länder dem vorliegenden Novellentext zustimmt, zuletzt am 9. September mit 10:5 im Bundesrats-Umweltausschuss.
Durch die in den nächsten ein bis zwei Wochen stattfindende Veröffentlichung der "Mehrweg-Nacherhebungszahlen" aufgrund der derzeit gültigen Verpackungsverordnung und dem dramatischen Absturz der Mehrwegquote bei Fruchtsäften folgt nun sechs Monate später die Ausdehnung des Pfandes auf alle CO2-freien Erfrischungsgetränke inkl. Fruchtsäfte. Damit wird ein Ärgernis der von Frau Merkel 1998 zuletzt geänderten Verpackungsverordnung beseitigt: Zukünftig sind alle alkoholfreien Erfrischungsgetränke - unabhängig vom CO2-Gehalt - pfandpflichtig.
"Sollte das Unions-DreamTeam Stoiber, Koch & Merkel die Pfandvereinfachung ein weiteres Mal verhindern, kommt das von Frau Merkel 1998 konzipierte Saftpfand zum April 2005. Wir empfehlen den Abfüllern von Frucht- und Gemüsesäften, die verbleibende kurze Zeit zu nutzen und sich auf ein dauerhaftes Saftpfand einzustellen,", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die Dosenpfandgegner und Lobbyisten des Grünen Punktes äusserten sich hingegen gelassen. "Trotz der von der Bundesregierung beschlossenen Bekanntmachung der Mehrwegquote müssen Verbraucher und Unternehmen auf absehbare Zeit nicht mit Pfand auf Getränkekartons rechnen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU). Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsentscheidung davon abgesehen, die sofortige Vollziehung der Pfandpflicht auf Saftkartons anzuordnen. Die Einlegung von Rechtsmitteln durch die betroffenen Unternehmen entfaltet daher aufschiebende Wirkung. Die Pfandpflicht darf bis zum Abschluss der verwaltungsgerichtlichen Klärung in einigen Jahren nicht vollzogen werden", so die AGVU in einer Presseerklärung. Insoweit stehe auch der Bundesrat nicht unter Druck, zur Abwendung eines Pfands auf Getränkekartons über die Reform der Verpackungsverordnung zu entscheiden, bevor das für diesen Herbst erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit der deutschen Pfandvorschriften gefallen sei.
In der Erklärung der AGVU sehen Brancheninsider eine perfide und taktisch ausgeklügelte Vorgehensweise. Mit der Aussetzung der Pfandpflicht für Getränkekartons habe sich Trittin ein wichtiges Instrument aus der Hand nehmen lassen, um die Novelle der Verpackungsverordnung duchzuboxen. Kenner der Szene gehen sogar davon aus, dass sich Trittin auf eine Leimspur habe führen lassen. Die "Autoren" der Kabinettsvorlage hätten dem Umweltminister ein Kuckucksei ins Nest gelegt. Das könne man an der Stellungnahme der AGVU ablesen.
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Datum: 23.09.2004 - 15:24 Uhr
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