Mit Geld vom Staat in die eigenen vier Wände / Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnriester

Mit Geld vom Staat in die eigenen vier Wände / Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnriester-Förderung

ID: 1390033
(ots) - Auch wenn die Zinsen historisch niedrig sind,
bleibt es wichtig, für das Alter vorzusorgen. Dabei bietet sich
besonders ein Eigenheim an. Die Finanzierung ist zurzeit so günstig
wie nie zuvor. Statt von Zinsen profitieren Immobilienfinanzierer im
Ruhestand von der ersparten Miete. Und auf dem Weg in die eigenen
vier Wände gibt es dank Wohnriester Geld vom Staat. Wie die Förderung
funktioniert, erklärt die LBS Bayern.

Bei einem Immobilienkauf geht es um große Summen. Bringt die
Wohnriester-Förderung da einen spürbaren Vorteil?

Die Wohnriester-Förderung kann bei einer Immobilienfinanzierung
Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen. Jeder
förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom
Staat, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Zusätzlich gibt es
für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300
Euro Kinderzulage oben drauf. In vielen Fällen kommen Steuervorteile
dazu. Das alles trägt dazu bei, dass der Immobilienkredit schneller
abbezahlt werden kann. So spart man Zinsen und ist früher
schuldenfrei. Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar
ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus.
Denn in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem
der Berufstätigkeit.

Was muss man tun, um an die Förderung zu kommen?

Die Wohnriester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens in den Wohnriester-Vertrag einzahlt,
maximal 2100 Euro inklusive Zulagen. Teilweise reichen auch schon 60
Euro pro Jahr aus, um die Förderung zu erhalten.

Kann man Wohnriester auch nutzen, wenn man schon eine laufende
Finanzierung hat?

Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer profitieren, die schon


vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben. Bei einer
Anschlussfinanzierung können sie Wohnriester einbinden.



Pressekontakt:
LBS Bayern
Dominik Müller
089 / 4 11 13 6223
presse@lbs-bayern.de

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Datum: 17.08.2016 - 09:40 Uhr
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