Werkvertragsgesetz: Weiterhin keine Rechtssicherheit für Freiberufler und Auftraggeber
ID: 1390047
Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen im
Kabinett beschlossen - spätestens zur Jahresmitte 2017 soll das
Gesetz in Kraft treten. Welche Auswirkungen das auf Freiberufler und
Auftraggeber haben wird, ist unklar.
Nachdem die erste von Arbeitsministerin Andrea Nahles präsentierte
Gesetzesvorlage im Februar diesen Jahres überarbeitet und in einigen
Punkten abgeschwächt wurde, konnten Betroffene erst einmal aufatmen:
Ein geplanter Negativkriterienkatalog, der etwa die Zusammenarbeit
mit festen oder freien Mitarbeitern des Auftraggebers oder die in der
Arbeitswirklichkeit oft notwendige Nutzung von Arbeitsmaterialien des
Auftraggebers als Merkmale für Scheinselbstständigkeit
identifizierte, wurde aufgehoben. Wie Andreas Lutz, Vorsitzender des
Verbands der Gründer und Selbstständigen (VGSD), feststellt, wären
solche "praxisfernen Festlegungen ein schwerer Schlag gegen die
Arbeitsteilung und somit auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland
gewesen". Freiberufler wurden damit unter den Generalverdacht der
Scheinselbstständigkeit gestellt.
Unsicherheiten gefährden neue Projekte
Auch wenn der ursprünglich geplante Kriterienkatalog zurückgezogen
wurde, hat sich die Rechtslage für Freiberufler und Auftraggeber Lutz
zufolge kaum geändert. Vielmehr herrschen Unklarheiten, die die
Auftragslage vieler Freelancer bedrohen. Damit beide Parteien auf der
sicheren Seite sind, sollte das Arbeitsverhältnis vertraglich so
festgelegt sein, dass möglichst viele Punkte die Selbstständigkeit
unterstreichen. Dem Freiberufler ist zu raten, dass er auf zeitliche
und räumliche Selbstbestimmung achtet. Die vertraglich festgehaltenen
Abmachungen sollten im Alltag allerdings auch gelebt werden. Von
sogenannten freiwilligen Statusfeststellungen durch die Deutsche
Rentenversicherung rät der VGSD ab. Freelance.de, größte
deutschsprachige Online-Akquiseplattform für Freiberufler, vertritt
ebenfalls die Position des VGSD und fordert mehr Unterstützung und
Rechtssicherheit für Selbstständige. Auf dem zugehörigen Blog
(www.freelance.de/blog/) können sich Nutzer und Interessenten über
Scheinselbstständigkeit und andere relevante Themen rund um die
Freiberuflichkeit informieren und austauschen.
Weitere Informationen finden Sie im Netz unter www.freelance.de
Pressekontakt:
Kafka Kommunikation
Julia Fehrle/ Susanne Sothmann
Tel. 089-747470580
@: jfehrle@kafka-kommunikation.de, ssothmann@kafka-kommunikation.de
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Datum: 17.08.2016 - 10:00 Uhr
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