Health Basics ++ Websites & Portale für Ärzte und Heilberufe: Gestaltungsfreiheit oder rechtliche Enge?
Health Basics ++ Ärztehomepages: Weite Gestaltungsfreiheit oder rechtlich enger Rahmen?
www.health-basics.eu - ... einfach gesund beraten!(firmenpresse) - Telemediengesetz:
Das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) gibt die rechtlichen Anforderungen für Homepages vor. Das TMG sieht beispielsweise ein Impressum und Datenschutzbestimmungen für jede Internetseite vor. Das TMG findet somit auch Anwendung bei Ärztehomepages.
Berufsordnung der Ärzte:
Die Berufsordnung der Ärzte (BOÄ) untersagt den Ärzten, berufswidrige sowie anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung nicht nur auf ihren Homepages zu schalten. Erlaubt sind hingegen sachliche, berufsbezogene Informationen wie beispielsweise die Angabe von Titeln und Qualifikationen, bzw. Tätigkeitsschwerpunkte oder organisatorische Hinweise.
Heilmittelwerbegesetz:
Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Heilmittel, bzw. Heilverfahren regelt das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dieses verbietet irreführende Werbung gleichsam wie Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel und Laienwerbung. Reklame für Arzneimittel gegen bestimmte Indikatoren ist nur in Fachkreisen erlaubt. Zudem müssen bei Werbemaßnahmen notwendige Pflichtangaben angeführt werden.
Werbung oder Information? ++ Eine Gradwanderung
Bei so engen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es schwierig, den Grad zwischen Werbung und Information zu finden. Erschwerend kommt eben hinzu, dass Ärztehomepages neben den gängigen Rechtsvorschriften noch speziellen, berufsspezifischen Vorgaben unterliegen.
Falsche Angaben stellen in jedem Fall einen Rechtsverstoß dar; Urteile verschiedener Gerichtsinstanzen haben rechtliche Bestimmungen weiter ausgelegt (Bsp.: sachliches Werbebild im Arztkittel zulässig, aber keine außergewöhnliche Darstellung von Selbstverständlichkeiten).
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.health-basics.eu
Themen in dieser Pressemitteilung:
health-basics
websites
portale
aerzte
heilberufe
werbung
information
rechtlicher-rahmen
telemediengesetz
berufsordnung
heilmittelwerbegesetz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Health Basics GmbH & Co. KG ++ www.health-basics.eu ++ Unser Unternehmen versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.
arzneimittel.de - ... einfach gesund beraten! ++ www.arzneimittel.de ++ Das Informationsportal rund um Arzneimittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung, Homöopathie und Naturheilkunde ++ arzneimittel.de vereint die Vorzüge eines kostenlosen Informationsportals zum einen mit einer integrierten Web2.0-Gesundheitscommunity und zum anderen mit der Bestellmöglichkeit rezeptfreier Medikamente über unsere Partnerapotheke Luitpold Apotheke Bad Steben.
JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ++ www.juravendis.de ++ ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts ++ www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!
Health Basics GmbH & Co. KG
z.Hd. Herrn Tobias Boltze
Karwendelplatz 3
D-85598 Baldham
T :: 08106-37789-11
F :: 08106-37789-29
E :: presse(at)health-basics.eu
Health Basics GmbH & Co. KG
z.Hd. Herrn Tobias Boltze
Karwendelplatz 3
D-85598 Baldham
T :: 08106-37789-11
F :: 08106-37789-29
E :: presse(at)health-basics.eu
Datum: 24.11.2009 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 139038
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Boltze
Stadt:
85598 Baldham
Telefon: +49 8106 37789 11
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 636 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Health Basics ++ Websites & Portale für Ärzte und Heilberufe: Gestaltungsfreiheit oder rechtliche Enge?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Health Basics GmbH & Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Klosterfrau ++ Homöopathie und Naturheilkunde Die Medizinprodukte von Klosterfrau bieten eine optimale Unterstützung der Körperfunktionen. Das breite Spektrum der Nahrungsergänzung hilft beispielsweise gegen Erkältung und grippalen Infekt, unterstützt Herz- und Kreislaufaktivität oder lind
arzneimittel.de ++ Schüssler Salze & Biochemie: Mineralstoffe Nr. 19, 20 & 21 ...
arzneimittel.de stellt bis Weihnachten alle 27 Schüssler Salze vor. Sowohl die Funktionsmittel, als auch die Ergänzungsmittel werden ausführlich behandelt. Heute erfahren Sie Informatives über die Salze Nr. 19, Nr. 20 und Nr. 21. Vom 8.12. bis 15.12. wurden auf arzneimittel.de die 12 Funktion
arzneimittel.de ++ Schüssler Salze & Biochemie: Mineralstoffe Nr. 17 und Nr. 18 ...
arzneimittel.de stellt bis Weihnachten alle 27 Schüssler Salze vor. Sowohl die Funktionsmittel, als auch die Ergänzungsmittel werden ausführlich behandelt. Heute erfahren Sie Informatives über die Salze Nr. 17 und Nr. 18. Vom 8.12. bis 15.12. wurden auf arzneimittel.de die 12 Funktionsmittel
Weitere Mitteilungen von Health Basics GmbH & Co. KG
Das perfekte Briefing - Anleitung zur Bestleistung ...
Früher passte ein Werbeauftrag vielleicht auf einen Bierdeckel und es reichte, die Aufgabe kurz über den Flur zu rufen. Heute ist Werbung eine sehr viel komplexere Angelegenheit. Wer mehr Zeit in das Briefing investiert, hilft nicht nur den Kreativen, schneller den richtigen Weg zu finden, sondern
AUSTRIANWEB optimiert jetzt auch das Angebot an perfekten Werbegeschenken ...
Die Vielfalt an Werbegeschenken aber auch Anbietern ist dabei fast unüberschaubar. Das passende Werbepräsent oder den richtigen Lieferanten zu finden wird demnächst um einiges leichter werden – durch AUSTRIANWEB WEBDESIGN. Das österreichische Unternehmen AUSTRIANWEB WEBDESIGN ist am besten We
ARD Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" tauft Flugzeug ...
Hamburg/Hannover, 23. November 2009. Mit etwas Glück beginnt für die Fluggäste einer ganz speziellen Boeing 737 der nächste Urlaubsflug an einen echten "Platz an der Sonne." Denn ab sofort trägt eine moderne Boeing 737-800 der TUIfly Ferienflieger eine auffällige blau-gelbe Sonderlac
„Extrawurst“ für Abonnenten: Radeberger Fleischereikette profitiert von regionalem AboCard-System ...
Herr Korch, zum Start der SZ-Card im September 2005 waren Sie einer der ersten Partner. Welches waren die ausschlaggebenden Gründe für Ihre Teilnahme? Michael Korch: Da wir schon seit vielen Jahren – lange vor Einführung der SZ-Card – in Sachen Marketing eng mit der Sächsischen Zeitung




