DJV: Brender-Absetzung wäre katastrophal für Rundfunkfreiheit
ID: 139193
DJV: Brender-Absetzung wäre katastrophal für Rundfunkfreiheit
"Sollte der Verwaltungsrat tatsächlich nicht davor zurückschrecken, den Willen des ZDF-Intendanten zu ignorieren und den Vertrag von Nikolaus Brender nicht zu verlängern, dann wäre das ein beredtes Beispiel für den niedrigen Stellenwert der Rundfunkfreiheit im Denken prominenter Parteipolitiker in Deutschland", betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelte das Prinzip der Staatsferne, das Politiker und Parteien beachten müssten. "Der unabhängige Chefredakteur, der Herr Brender ist, darf nicht zugunsten eines parteiischen Chefredakteurs verdrängt werden", so Konken. Der DJV-Vorsitzende appellierte an den ZDF-Verwaltungsrat, die Aufgaben des ZDF-Intendanten Markus Schächter zu respektieren und Versuchen der parteipolitischen Einflussnahme zu widerstehen.
Eine klare Absage erteilte der DJV-Vorsitzende auch einer möglichen Kompromisslösung, Brenders Vertrag nur um ein Jahr zu verlängern. "Das wäre ein fauler Kompromiss und würde sowohl Nikolaus Brender als Person als auch das Amt des ZDF-Chefredakteurs beschädigen." Er erwarte vom ZDF-Verwaltungsrat ein klares Votum für Brender.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20,
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 24.11.2009 - 17:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 139193
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 322 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DJV: Brender-Absetzung wäre katastrophal für Rundfunkfreiheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Journalisten-Verband (DJV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).