Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig

ID: 139266

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig



(pressrelations) - >Aus Rache für ihre Trennung von ihm tötete der Angeklagte im Januar 2008 seine Ehefrau, indem er sie erstickte. Über den Balkon war er nachts in ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Braunschweig eingedrungen, hatte sie unter Drohung mit einem Messer veranlasst, sich fesseln zu lassen, sie gewürgt und ihr schließlich Mund und Nase mit Klebeband verklebt. Zur Beseitigung der Tatspuren schüttete er Brennpaste über die Leiche und zündete sie an.

Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen heim-tückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren zu überschreiten sein wird. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 11. November 2009 ? 5 StR 380/09
Landgericht Braunschweig ? 1 Ks 6/08 ? Urteil vom 23. Januar 2009
Karlsruhe, den 24. November 2009


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Chance für musikalische Durchstarter Investitions- und Instandhaltungsstrategie der DB Netz AG sichert Qualität des Streckennetzes
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 24.11.2009 - 23:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 139266
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 309 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn ...

Alle Meldungen von Bundesgerichtshof (BGH)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z