Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig
Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen heim-tückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren zu überschreiten sein wird. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. November 2009 ? 5 StR 380/09
Landgericht Braunschweig ? 1 Ks 6/08 ? Urteil vom 23. Januar 2009
Karlsruhe, den 24. November 2009
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Datum: 24.11.2009 - 23:48 Uhr
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