Berliner Zeitung: Kommentar zur Neuregelung eines Gesetzesüber die Auskunftspflicht in Bezug auf so genannte Kuckuckskinder:
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nicht vollständig in den vom Gesetzgeber bereitgehaltenen
Rahmenbedingungen auf. So sollen die Ansprüche der Scheinväter auf
Erstattung der geleisteten Unterhaltszahlungen vom tatsächlichen
Kindsvater im neuen Gesetz auf zwei Jahre begrenzt werden. Der
Gesetzgeber folgt dabei wohl auch dem klugen Gedanken, dass er die
Lebenslügen und privaten Geheimnisse nicht vollständig regulieren
kann und will. Die Familie ist noch immer ein großes Spielfeld
unfassbarer Möglichkeiten. Auch dort, wo sie sich gerade erst anbahnt
- unter welchen Vorzeichen auch immer. Das ist eigentlich eine gute
Nachricht.
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Datum: 29.08.2016 - 17:27 Uhr
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