Tag der Patientenverfügung: Hunderttausende müssen überprüft werden
Sieben Jahre Patientenverfügung, die Scheu bleibt - Richtig vorsorgen mit dem Testsieger
ID: 1394662
oben auf der Werteskala der Menschen. Aber nur ca. 15% der
Bevölkerung sorgen für die Situation vor, in der sie nicht mehr über
sich selbst bestimmen können. Die Ursachen für die Zurückhaltung,
sich ernsthaft mit der persönlichen Patientenverfügung zu
beschäftigen, sind vielfältig: Man setzt darauf, dass man gar nicht
erst in die Situation kommt, weicht vor dem Thema aus, schiebt die
Erledigung lieber vor sich her. Jedenfalls findet die Absicht der
Politik, mit der gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung am
1.9.2009 die Vorsorge zu stärken, selbst im siebten Jahr noch nicht
die erhoffte Resonanz.
Die jüngste Verunsicherung ergibt sich daraus, dass zahlreiche
gebräuchliche Vordrucke von Gerichten nicht anerkannt werden. Denn
der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 9.8.2016 veröffentlichten
Fall entschieden, dass eine pauschale Formulierung, auf
lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, unwirksam ist.
Dies sei nicht bestimmt genug. Wirksam sind nach Ansicht des BGH
Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen konkret
genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen eindeutig
dargelegt sind.
"Das BGH-Urteil bedeutet, dass hunderttausende
Patientenverfügungen überprüft werden müssen - am besten unter
Hinzuziehung eines Spezialisten", rät Rechtsanwalt Dr. Christian
Probst. Er ist Gründer von PatientenverfügungPlus, dem zentralen
Online-Portal für die rechtliche Vorsorge. Es ist spezialisiert auf
die rechtssichere Erstellung, einfache Verwaltung und Hinterlegung
von individuellen Patientenverfügungen und anderen Vorsorgedokumenten
- und als Testsieger vom führenden gemeinnützigen Verbraucherportal
'Finanztip' (7/2016) empfohlen. "Viele Menschen möchten dieses Thema
verständlicherweise schnell vom Tisch haben, viele Menschen verwenden
ungeeignete Vordrucke, viele Menschen wiegen sich daher in falscher
Sicherheit. Dann kommt es im Ernstfall leider oft zu bösen familiären
Konflikten", ergänzt Dr. Probst.
Bei Anfragen bitte wenden an:
PatientenverfügungPlus
www.patientenverfuegungplus.de
Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
Telefon: (030) 208 480 430
Mail: probst@patientenverfuegungplus.de
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Datum: 31.08.2016 - 10:57 Uhr
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