Badische Neueste Nachrichten: Kein Tabubruch - Kommentar von MARTIN FERBER
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Realität ist. Schon seit langem werden Soldaten im Katastrophenfall,
beispielsweise bei Hochwasser, eingesetzt und leisten sowohl
technische wie logistische Amtshilfe in großem Umfang, was auch durch
das Grundgesetz gedeckt ist. Angesichts der vielfältigen Bedrohungen
durch den internationalen Terrorismus, der die Grenzen zwischen
innerer und äußerer Sicherheit verschiebt, sind gemeinsame Übungen
von Polizei und Bundeswehr zwingend notwendig, um auf alle Fälle
vorbereitet zu sein. Allerdings verbietet es sich, das Grundgesetz
durch die Hintertür auszuhebeln und die Bundeswehr schleichend zu
einem weiteren Organ der inneren Sicherheit zu machen,
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Datum: 31.08.2016 - 19:45 Uhr
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