"Nachhilfe für Verkehrssünder" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Die Polizei hat einen Bekannten nach einem Verkehrsverstoß zu einer Nachschulung geschickt. Wann darf sie so etwas anordnen?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Nach einem kleineren Verkehrsverstoß belässt die Polizei es oft bei einer Verwarnung. Der Verkehrssünder kann ein Verwarnungsgeld akzeptieren - dann ist die Sache erledigt. Ein anderes Mittel ist die Nachschulung. Die Polizei kann diese nach § 48 StVO anordnen. Das macht sie insbesondere dann, wenn Verkehrssünder sich bei der Verwarnung uneinsichtig zeigen oder Verkehrsregeln nicht kennen. Ein solcher Verkehrsunterricht hat nichts mit dem Fahreignungsseminar zu tun, mit dem Autofahrer Punkte in Flensburg ausgleichen können. Es handelt sich auch nicht um eine Strafe, sondern nur um eine Weiterbildung, zu der die Fahrer verpflichtet sind. Nehmen sie nicht teil, droht ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. Da Polizei- oder Behördenmitarbeiter den Unterricht durchführen, entfällt er in manchen Bundesländern aus Personalmangel. Trotzdem ist es ratsam, bei der Verhängung eines Verwarnungsgeldes nicht zu diskutieren: sonst droht ein Bußgeldverfahren.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 949
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Themen in dieser Pressemitteilung:
ergo-group
versicherung
hartzkom
verbraucher
verbraucherfrage
d-a-s
nachschulung
verkehrss-nder
bu-geld
verkehrsregeln
stra-enverkehrsordnung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846118
http://www.hartzkom.de
Datum: 01.09.2016 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1395431
Anzahl Zeichen: 1867
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 718 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Nachhilfe für Verkehrssünder" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).