Mauer oder Maschendrahtzaun?
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Was Gründstückseigentümer bei der Gestaltung ihrer Einfriedung beachten sollten, um Ärger zu vermeiden.
Laut Experten von homesolute.com ist grundsätzlich kein Grundstückseigentümer verpflichtet, die Errichtung eines Zaunes auf der Grenze, also unter teilweiser Inanspruchnahme seines Grundstücks, zu dulden. Hinnehmen muss er jedoch eine Einfriedung dicht an der Grenze auf dem Nachbargrundstück. Bei der Anpflanzung einer Hecke ist allerdings der Grenzabstand einzuhalten. Hier gilt das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme nach dem BGB: Freie Gestaltung des Eigentums, sofern Ansprüche Dritter nicht verletzt werden.
Die Gesetze der Bundesländer formulieren spezifischere Bestimmungen. Eine Einfriedung auf der Grenze muss nach einigen Länderrechten gebaut werden, wenn ein Nachbar darauf besteht oder es die Baubehörde fordert. Absprachen über die Art der Anlage sowie über die Kosten für Bau und Erhalt sind geboten. Häufig wird eine 50:50-Beteiligung sowie „ortsübliches“ Design vorgeschrieben. Eine einseitige Beseitigung einer gemeinsam errichteten Einfriedung ist unzulässig. Auch öffentliches Baurecht ist zu beachten. Manchmal sind Zäune und Mauern genehmigungspflichtig. Oft enthält der Bebauungsplan weitere Vorschriften.
Es gibt zahlreiche Varianten, um ein Grundstück einzugrenzen. Die häufigsten sind Zaun, Hecke und Mauer. Jede Einfriedung hat ihre Charakteristika: Ein Maschendraht- oder Holzzaun lässt sich schnell und kostengünstig verwirklichen. Auch blickdichte Zäune sind möglich.
Hecken überzeugen auf den ersten Blick als kostengünstige Alternative zum Zaun. Sie sind jedoch pflegeaufwändig und sollten zweimal im Jahr geschnitten werden. Hecken sind so zu pflanzen, dass sie nicht über die Weggrenzen hinausragen. Hecken aus großblättrigen Pflanzen eignen sich auch als Lärmschutz.
Mauern sind die teuerste, aber auch langlebigste Lösung. Grenzt ein Grundstück an eine stark befahrene Straße, bieten sie oft den einzigen Schutz vor Lärm und Schmutz. Werden Mauern mit Zaunelementen oder schmiedeeisernen Gittern kombiniert, entstehen attraktive Einfriedungen. Als Baustoffe kommen vor allem Trockenmauersteine, Klinker oder Natursteine in Frage.
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Datum: 25.11.2009 - 17:03 Uhr
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Freigabedatum: 25.11.2009
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