Schwarz-gelb fährt im Klimaschutz 'mit angezogener Handbremse': Wärmedämmung im Nachbarrecht unzureichend
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Schwarz-gelb fährt im Klimaschutz "mit angezogener Handbremse": Wärmedämmung im Nachbarrecht unzureichend
Während der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Duldungspflicht von Wärmedämmmaßnahmen bei beidseitiger Grenzbebauung (z.B. im Fall von seitlich oder in der Höhe versetzten Reihenhäusern) vorsehe, wolle die Landesregierung diese Duldungspflicht nur bei einseitiger Grenzbebauung (z.B. wenn sich an das auf der Grundstücksgrenze stehende Gebäude eine Hofeinfahrt anschließt) zulassen. "Mit der Regelung schaffen wir die Voraussetzung, historisch gewachsene Dorfkerne energetisch zu modernisieren - das ist gut. Aber Wärmedämmung bei in den in die Jahre gekommenen Reihenhaussiedlungen der sechziger bis achtziger Jahre zu erleichtern wäre noch besser und aus Klimaschutzgründen unbedingt geboten", erläutert Ursula Hammann.
Der Heizenergieverbrauch von unsanierten Gebäuden liege beim Vielfachen der Häuser, die den heutigen Wärmeschutzstandards entsprechen. "Wärmedämmmaßnahmen rechnen sich, da die Heizkosten sinken und der Gebäudewert steigt. Deshalb müssen sie auch aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt erleichtert werden. Mit ihrem heutigen Votum gegen unsere Vorschläge verschließen sich die Rechtspolitiker von CDU und FDP sowohl jeglicher ökonomischer als auch ökologischer Argumentation. Statt rationalem Denken herrscht bei Schwarzgelb nur eines: die Arroganz der Macht", so Ursula Hammann.
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Datum: 26.11.2009 - 01:36 Uhr
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