Bei Warnblinklicht gilt Schrittgeschwindigkeit / ADAC: Busse dürfen an Haltestellen nur vorsichtig überholt werden
ID: 1396853
Aufmerksamkeit im Straßenverkehr den Kindern. Viele von ihnen fahren
mit dem Bus zu Schule. Der ADAC fasst zusammen, was Autofahrer an
Haltestellen zu beachten haben.
Generell gilt: Hält ein Schul- oder Linienbus an einer
Haltestelle, dürfen Autofahrer vorsichtig daran vorbeifahren, ohne
aussteigende Fahrgäste zu behindern oder zu gefährden. Falls nötig,
muss das Auto stehenbleiben. Besondere Vorsicht gilt an
Schulbushaltestellen: Vor allem Schulanfänger, die zum ersten Mal
selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen, können Gefahren noch
nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in Grüppchen den Bus
und sind dabei oft abgelenkt, sodass sie das Verkehrsgeschehen nicht
ausreichend wahrnehmen.
An unfallgefährdeten Haltestellen müssen Busfahrer das
Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich ihr nähern oder Fahrgäste
ein- und aussteigen. Sobald ein Bus während der Fahrt das
Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden.
An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen
Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand
vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr, wenn die
entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich getrennt ist. Diese
Regelungen gelten auch für Haltestellen außerhalb geschlossener
Ortschaften und für Haltebuchten.
Mit seiner Verkehrsinitiative "Für einen sicheren Schulweg!" will
der ADAC in diesem Jahr einen Beitrag leisten, die Unfallzahlen bei
Kindern zu senken. Ziel der Initiative ist es, Eltern und Kinder über
die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu informieren und
aufzuzeigen, wie eine sichere Mobilität gewährleistet werden kann.
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ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.: +49(0)89/7676-2466
E-Mail: bettina.hierath@adac.de
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Datum: 06.09.2016 - 12:14 Uhr
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