QIAGEN kommentiert einstweilige Verfügung und bekräftigt die Absicht, seine patentrechtliche Position in den USA zu verteidigen
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QIAGEN N.V. (NASDAQ: QGEN; Frankfurt Prime Standard: QIA) hat eine
am späten Freitag, den 9. September, bekannt gegebene Entscheidung
des U.S.-Bezirksgerichts für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in
San Francisco kommentiert. Darin hat das Gericht dem Antrag auf
einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen in einem von einem
Wettbewerber angestrengten Patentstreitverfahren stattgegeben. In der
Klage behauptet die Klägerin, QIAGENs GeneReader NGS-System verstoße
gegen das US-Patent 7.566.537.
"Auch wenn wir von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht und
mit ihr nicht einverstanden sind, so halten wir unsere Patentposition
im Bereich Next-Generation-Sequencing für stark. Wir werden alle
Rechtsmittel ausschöpfen, um die Entscheidung vor dem
Bundesberufungsgericht so schnell wie möglich anzufechten", sagte
Peer M. Schatz, Chief Executive Officer von QIAGEN N.V. "Der
strittige Anspruch auf geistiges Eigentum bezieht sich auf einen
begrenzten Abschnitt innerhalb des breitangelegten GeneReader
NGS-Workflows. Zudem beabsichtigt QIAGEN, die bereits laufende
Entwicklung eines Upgrades der strittigen Workflow-Komponente zu
beschleunigen, um die Vermarktung eines kompletten Workflows von
mindestens vergleichbarer oder sogar noch besserer Leistung in den
USA wieder aufnehmen zu können. Der Fall betrifft auch nur die USA,
so dass Kunden in allen anderen Regionen der Welt weiterhin das
GeneReader NGS-System erwerben und nutzen können."
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier (https://www.qia
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4DE3-BD72-F484CF803D18%7d&lang=de-DE)
https://www.qiagen.com/about-us/press-releases/pressreleaseview?ID
={6660CE77-7868-4DE3-BD72-F484CF803D18}&lang=de-DE
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Datum: 10.09.2016 - 17:30 Uhr
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